#7044-2021

Beschreibung des Mangels

Die offensichtliche Ertüchtigung des Fußweges "obere Wildenbruchstraße/Mündung Lützowstraße" am städtischen Kindergarten "Lauensteinweg" als Fahrstraße ggf. für Baufahrzeuge (?) ist fragwürdig. Die Wegbreite des nicht nur zur Nutzung des Kindergartens am Lauenstein gut begangenen Fußweges beträgt an einigen Stellen insgesamt ca. 3 m - von Mauer/Hecke linksseitig bis Mauer/Hecke rechtsseitig des Weges. So können weder normale PKWs und Zufußgehende/Radfahrende noch Baufahrzeuge und Zufußgehende/Radfahrende einander ausweichen und somit aneinander vorbeikommen. Eine Umgehung blockierter Bereiche durch Zufußgehende/Radfahrende ist nur mit großen Umwegen (siehe Karte) möglich und somit unzumutbar. Der Weg ist als Fahrstraße wegen seiner geringen Breite und des dadurch fehlenden Fußweges nicht zulässig! Es wurde an dieser Stelle bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass hier eine korrekte Ausschilderung des Weges als Fuß-bzw. Radweg dringend notwendig ist, um gefährliche Durchfahrten zu verhindern. Leider sind diese Hinweise bisher ohne Erfolg geblieben. Eine offensichtlich im Moment geplante Nutzungserlaubnis des Weges zur Baustellenbewirtschaftung in der Lützowstraße mit schweren und großen Baufahrzeugen ist eine Mißachtung geltender Richtlinien für Fahrbahn- und Gehwegbreiten. Wir empfehlen nochmals dringend eine Ortsbegehung. Insbesondere in Zeiten, da coronabedingt das Individuum auf die Lebensqualität in seinem direkten Wohnumfeld in besonderem Maße angewiesen ist, sollten solche unnötigen Eingriffe in das Wohlbefinden der Anwohnenden durch Mißachtung geltender Wegebausvorschriften vermieden werden.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.913180013403, 11.568523049355

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Für diese Zufahrts- und Wegethematik ist der KSJ zuständig. Dieser kennt den Sachverhalt und ist aktuell dabei diesen zu lösen. Eine Ausschilderung als Geh- bzw. Radweg wird es nach grundlage, dass dieser Weg als Straße gewidmet ist nicht geben und ist aus unserer Sicht auch nicht erforderlich. Der Weg muss einfach in einem ordentlichen Zustand sein und kann dann von den Bewohnern aus dieser Ecke genutzt werden. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #7151-2021, die neue ID ist: #7044-2021.

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