This is a cache of https://rathaus.jena.de/de/bis-wann-muessen-die-briefwahlunterlagen-auf-welchem-weg-abgegeben-werden. It is a snapshot of the page at 2024-11-25T01:06:03.929+0000.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen auf welchem Weg abgegeben werden? | Jena Rathaus Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen auf welchem Weg abgegeben werden?

28.08.2024

Fast 26.000 Jenaer Wählerinnen und Wähler haben bis Dienstagabend (27.09.2024) Briefwahl für die Landtagswahl am Sonntag beantragt. Die Stadtverwaltung bittet, dass Wahlbriefe möglichst umgehend mit der Deutschen Post zurückgeschickt werden, damit sie bis zum Wahlsonntag bei der Stadt eingegangen sind. Alternativ können die Unterlagen bis Freitag um 18:00 Uhr im Briefwahllokal abgegeben werden. Bis Samstag um Mitternacht können Wahlbriefe in den Fristenbriefkasten der Verwaltung in der Gerbergasse (Rückseite des Gebäudes Am Anger 15) eingeworfen werden. Am Wahlsonntag können Wahlbriefe bis spätestens 18:00 Uhr in der Wahlzentrale (Bürgerdienste, Engelplatz 1) abgegeben werden.

Wer noch Briefwahl beantragen will, kann dies im Briefwahllokal der Stadt im Veranstaltungsraum neben dem Bürgerservice (Zugang über Klostergasse) tun. Hier kann auch sofort gewählt werden. Am Donnerstag ist das Briefwahllokal bis 16:00 Uhr und am Freitag bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragt, aber die Unterlagen nicht erhalten haben, können dies bis Freitag um 18:00 Uhr im Briefwahlbüro reklamieren - allerspätestens bis Samstag um 12:00 Uhr bei den Bürgerdiensten, Engelplatz 1. Nach Prüfung werden dann Ersatz-Unterlagen ausgestellt.

Kategorie