allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schutzzone
Die unter Nummer 2 der allgemeinverfügung GZ: TG/523-22_AI-Ausbruch 2022-V-140/22 vom 08.12.2022 festgelegte Schutzzone wird gemäß § 49 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) widerrufen.
Die allgemeinverfügung kann unter Downloads geöffnet werden.
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