die Regelung den StVO sind da eindeutig. Es ist auch unschwer zu erkennen, dass es sich um eine Grundstücksausfahrt handelt, bei der §10 StVO einschlägig ist. Die Bordsteinkante ist - aus Radfahrerperspektive - schon echt übel. Wer die nicht wahrnimmt, dem helfen auch keine zusätzlichen Schilder.
Auf der anderen Seite muss man auch klar sehen, dass die Ringwiese an der Stelle keine sonderlich hohen Geschwindigkeiten nach §3 StVO erlaubt: kein Gehweg + enge Fahrbahn. Dort sind teilweise 30kmh schon zu schnell.
Hier also von einer "täglichen Gefahr", von "permanenten Notbremsungen" zu sprechen, ist objektiv betrachtet übertrieben. Wenn es zu dieser Vielzahl von unfassbar knappen Vorfällen käme, wäre statistisch schon zu erwarten, dass nicht alle kontaktlos ausgehen. Die einsehbare Unfallstatistik liefert keinen Hinweis. Als regelmäßiger Besucher des Supermarktes (der auch über die Ringwiese ausfährt) kann ich mich auch an keine Scherben/Splitter erinnern, die bei Verkehrsunfällen ja durchaus regelmäßig zurückbleiben.
Damit möchte ich nicht sagen, dass die beobachteten Verstöße gegen die StVO nicht stattfinden. Aber es zeigt sich, dass wir kein Regelungsdefizit haben (denn die Regeln sind klar), sondern ein Ahndungsdefizit vorliegt. Nicht nur an dieser Stelle.
StVO
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