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Minijob

Sogenannte Minijobs oder Nebenjobs sind Erwerbstätigkeiten, bei denen Sie nicht mehr als 520 Euro pro Monat verdienen. Dabei haben Sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Mit Ausnahme der Rentenversicherungsbeiträge werden keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Außerdem ist Ihr Gehalt steuerfrei.

Arbeiten Sie in mehreren Minijobs gleichzeitig, wird anhand Ihres Gesamtgehalts ermittelt, inwieweit Beiträge und Steuern gezahlt werden müssen.

Üben Sie den Minijob bspw. neben einem Studium aus und Ihr Verdienst übersteigt die Grenze von 520 Euro, zahlen Sie lediglich Rentenversicherungsbeiträge, sofern Ihr Studium weiterhin Ihre Hauptbeschäftigung darstellt. Eine Krankenversicherung muss in jedem Fall bestehen.

Beachten Sie bitte die entsprechenden Einkommensgrenzen, wenn Sie als Rentner oder Empfänger sozialer Leistungen einem Minijob nachgehen.

Arbeitnehmerschutz

In der deutschen Gesetzgebung gibt es zahlreiche Rahmenbestimmungen, um Sie als Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen zu bewahren und Ihre allgemeine Gesundheit zu schützen. Arbeitnehmer meint in diesem Zusammenhang alle Beschäftigten, auch Schüler, Praktikant

5 Schritte zur Beschäftigung

  • bisheriger beruflicher Werdegang
  • fachliche Qualifikation (Abschlüsse, Weiterbildungen, Praktika, Fremdsprachen...)
  • persönliche Qualifikation (Erfahrungen, soziale Kompetenzen...)
  • ...
  • Fachgebiet
  • Unternehmen (Art, Position, Aufstiegschancen)
  • Gehaltsvorstellung
  • Perspektive am Arbeitsmarkt
  • eigene Mobilität
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  • Agentur für Arbeit
  • Jobmesse
  • zuständige Kammern
  • ...
  • Recherche auf allen Plattformen (Internet, Agentur für Arbeit, Tageszeitung, Aushänge...)
  • direkte Anfrage bei interessanten Unternehmen (Initiativbewerbung)
  • ...
  • formelle Vorgaben beachten
  • sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen/Korrektur lesen lassen
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