#2105-2019

Beschreibung des Mangels

Hallo,
an der Ecke Löbstedter Straße / Wiesenstraße kommt es aufgrund Abkürzungsverkehr häufig zu brenzlichen Situationen zwischen Radfahrern bzw. Fußgängern und Autofahrern. Zahlreiche Autofahrer, die Löbstedter Straße befahrend, entscheiden sich spontan, anstatt kurz an der roten Ampel warten zu müssen, rechts abzubiegen und die Abkürzung über den Parkplatz zu nehmen. Um einen Vorteil zu erlangen tun sie dies mit hoher Geschwindigkeit. Glücklicherweise wurde ich bisher nur Zeuge von Beinaheunfällen. Zahlreiche Schulkinder nutzen diesen Weg um über die Griesbrücke zu den schulen in Wenigenjena zu gelangen. Eine geschwindigkeitsregulierende Maßnahme, z.B. eine Fahrbahnschwelle, könnte hier das Gefahrenpotenzial reduzieren. Danke.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.934558030246, 11.592864096165

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Abbiegende Fahrzeuge sind wartepflichtig (§9 StVO). Vorerst sind keine verkehrsbeschränkenden Regelungen erforderlich.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2190-2019, die neue ID ist: #2105-2019.

Kommentare

Hier sind Autofahrer definitiv nicht allein die Schuldigen, ich fahre hier täglich lang und muss sehr häufig feststellen das eben jene Abkürzung von Radfahrern und Fußgängern gekreuzt wird ohne rechts und links zu schauen einfach im Vertrauen darauf: die sehen mich schon. Obwohl Autos hier rechtzeitig sichtbar sind musste ich, auch ohne beschleunigten Fahrstil, schon öfter mal sehr hart bremsen. Ich kann hier nur auf §1StVO verweisen.

Im Falle des Abbiegens ist die Wartepflicht ja glücklicherweise eindeutig geregelt:
StVO §9
"(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."

Gilt übrigens auch, wenn du dort keine Fuß- und Radverkehrsfurt aufgemalt ist. ;-)

Zur allgemeinen Entschleunigung auf der Fahrt zum Parkplatz könnte die Fußwegverbindung zum Tunnel ja als erhöhte Querungsfläche wie vorm Westportal des Burgauparks ausgeführt werden. Funktioniert dort auch einwandfrei.

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