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Die <strong>termin</strong>e für die Infoveranstaltungen im November 2016 stehen fest – Straßenbaubeiträge
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Die termine für die Infoveranstaltungen im November 2016 stehen fest

JEZT - Informationsveranstaltung im Jenaer Rathaus - Foto © Stadt Jena KSJ
Informationsveranstaltung im Jenaer Rathaus – Foto © KSJ

Der Kommunalservice Jena wird im November 2016 mehrere Informationsveranstaltungen für Grundstückseigentüner verschiedener Jenaer Straßen durchführen. Im Einzelnen:

Dienstag, 22.11.2016 – 18.30 Uhr: Informationsveranstaltung zum Bau der CAMBURGER STRASSE. Ort: Veranstaltungsraum des Kommunalservice Jena, Löbstedter Straße 56 / 3. Stock, 07749 Jena

Dienstag, 22.11.2016 – 19.30 Uhr: Informationsveranstaltung zum Bau des oberen Abschnitts der LÜTZOWSTRASSE. Ort: Veranstaltungsraum des Kommunalservice Jena, Löbstedter Straße 56 / 3. Stock, 07749 Jena

Montag, 28.11.2016 – 18.30 Uhr: Informationsveranstaltung zum Bau der TATZENDPROMENADE im Abschnitt von der Kreuzung Magdelstieg bis zur Kreuzung Carl-Zeiss-Promenade. Ort: Rathausdiele / 1. OG, Historisches Rathaus, Markt 1, Jena

Montag, 28.11.2016 – 20.00 Uhr: Informationsveranstaltung zum Bau der JULIUS-SCHAXEL-STRASSE.
Ort: Rathausdiele / 1. OG, Historisches Rathaus, Markt 1, Jena

Die Einladungen zu den Veranstaltungen werden in den nächsten Tagen verschickt. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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