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Geplante Absichtsbeschlüsse der Abteilung Beiträge in Februar und März 2015 – Straßenbaubeiträge
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Geplante Absichtsbeschlüsse der Abteilung Beiträge in Februar und März 2015

Das Stadtgebiet Jenas - Abbildung © Kartenwerk der Stadt Jena
Das Stadtgebiet Jenas – Abbildung © Kartenwerk der Stadt Jena

Die Abteilung Beiträge des Kommunalservice Jena plant für Februar und März 2015 die Einbringung folgender straßenbaubeitragsrechtlicher Absichtsbeschlüsse in den Stadtentwicklungsaussschuss der Stadt Jena:

1.) Umgestaltung des Gehwegbereichs vor der REWE-Kaufhalle an der „Rudolstädter Straße“ – ACHTUNG VERSCHIEBUNG: Die Vorlage wird nach einer Entscheidung des Dezernats Stadtentwicklung aufgrund des Umfangs der SEA-Tagesordnung am 19.03.2015 auf Donnerstag, den 16.04.2015 verschoben!

2.) Umgestaltung der „Bauersfeldtraße“ in Winzerla – ACHTUNG VERSCHIEBUNG: Die Vorlage wird nach einer Entscheidung des Dezernats Stadtentwicklung vorerst auf einen unbekannten Zeitpunkt verschoben!

3.) Umgestaltung der „Theobald-Renner-Straße“ in Neu-Lobeda West

Ob und wann diese Beschlüsse eingebracht werden, steht noch nicht fest, da es sich bei den von der Stadt Jena beabsichtigten Baumaßnahmen – von denen auch die genannten Straßen bzw. Wege betroffen sein könnten – um Freiraumgestaltungen im Umfeld der „Wasserachse Winzerla“ bzw. im „Nördlichen Stadtteileingang Lobeda“ handelt. Vor Einbringung der Beschlüsse sind deshalb noch weitere beitragsrechtliche Überprüfungen notwendig.

Auch wenn die Beschlüsse dann eingebracht und letztlich vom Stadtentwicklungsausschuss bestätigt werden, heißt dies noch nicht, dass die entsprechenden Baumaßnahmen bestätigt sind. Nachdem ein Absichtsbeschluss gefasst wurde, beginnt die Phase der Bürgerinformation nach § 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz (= hier nachzulesen) mit der Erfassung der beitragsrechtlich relevanten Grundstücke, dem Erstellen und Versenden der Informationsschreiben, einer Bürgerinformationsveranstaltung mit der Vorstellung der beabsichtigtsen Projekte sowie der jeweiligen Projektalternative sowie einem gesonderten Baubeschluss, welcher durch den Jenaer Stadtrat gefasst werden muss.

Erst nachdem dies alles abgeschlossen ist, werden solche Projekte von der Stadt Jena durchgeführt.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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