Team Verkehrsorganisation
Aufgaben
1. Anordnungen, um die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs einzuschränken, den Straßenverkehr zu sperren und umzuleiten
- zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum
- zur Verhütung außerordentlicher Schäden an Straßen
- zur Erforschung des Unfallgeschehens
- zur Sicherung kultureller veranstaltungen
- in der Nähe von Krankenhäusern und Pflegeanstalten
2. Anordnungen
- im Zusammenhang mit der Einrichtung von gebührenpflichtigen Parkplätzen
- im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sowie für Anwohner
- zur Kennzeichnung von Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen
- zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- zur Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten
- zur Organisation des fließenden und ruhenden Verkehrs mittels Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen sowie Fahrbahnmarkierungen
- zur Einrichtung (generelle Anordnung) von Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwegen
- zur Einrichtung von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
- zur Einrichtung von Be- bzw. Entladestellen bei Warenanlieferungen und Umzügen
- Halteverbotsregelungen für die Durchführung der Straßenreinigung sowie der Sperrmüllsammelstellen
3. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO im Straßenverkehr
- Genehmigungen zum Fahren entgegen dem Sonntagsfahrverbot nach § 30 StVO
- die Befreiung von der Gurtanlege- bzw. der Helmpflicht nach § 21 a StVO
- die Ausgabe von Tempo1 00-Plaketten für Fahrzeuganhänger nach der 9. Ausnahmever-ordnung zur StVO
- Erlaubnisse zu veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum gem. § 29 II StVO
4. Genehmigungsbehörde für das Beförderungsgewerbe (Taxi, Mietwagen etc.) incl. Überwachung und Aufsicht
5. Erlass der Taxiordnung und Taxitarifordnung nach § 47 (3) PBefG
6. Genehmigungsbehörde für das Transportgewerbe (Ausstellung von Fahrerbescheinigungen, Erteilung von Gemeinschaftslizenzen)
7. Genehmigungsverfahren im Schwerlastverkehr
8. Durchsetzung des Gefahrgutrechts
9. Leitung und Mitarbeit in der städtischen Verkehrsunfallkommission
10. Verkehrliche Koordinierung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
11. Abstimmung Verkehrsorganisationsmaßnahmen in der Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit (Feuerwehr, Polizei, Nahverkehrsgesellschaft, Wifö, VK Planung, KSJ, City-Manager, StVB)
Dienstleistungen
- Erlaubnis für den Taxi- , Ausflugs- und Mietwagenverkehr
- Gefahrguttransporte - Allgemeinverfügung § 35 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
- Großraum- und Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
- Sonntagsfahrverbot / Ferienreiseverordnung - Ausnahme
- Übermäßige Straßennutzung wegen Veranstaltung
- Verkehrsbeschränkungen/Verkehrsverbote - Ausnahmegenehmigung
- Verkehrsrechtliche Anordnung für die Einrichtung einer Baustelle
gehört zu
Fachdienst Mobilität
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team Verkehrsorganisation |
E-Mail: verkehrsorganisation@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5360 |