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Straßenbaubeiträge: Neueste Expertise der Landesregierung stützt Jenaer Vorgehensweise – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Straßenbaubeiträge: Neueste Expertise der Landesregierung stützt Jenaer Vorgehensweise

Straßenbaustelle (Symbolfoto)

Selbst wenn sich die beabsichtigte Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) durch die rot-rot-grüne Landesregierung, welche zum Ziel hat, die Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen endgülig abzuschaffen, wohl noch einige Zeit dauern wird, so sind sich DIE LINKE, die SPD und Bündnis’90/Grüne nach einer ersten Durchsicht eines in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens sicher, dass eine Abschaffung möglich ist. Dies berichtet die Mediengruppe Thüringen.

Desweitern gehe der Gutachter davon aus, dass es möglich sei, die gesetzliche Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten zu lassen. Allerdings wird in der Expertise darauf hingewiesen, dass für sämtliche Straßenbaumaßnahmen nach § 7 ThürKAG, die bis zum 31. Dezember 2018 beendet worden waren, eine Beitragspflicht bestehe und diese abgerechnet werden müssten. Für Baumaßnahmen, die noch vor dem 31. Dezember vergangenen Jahres begonnen, aber bis zu einer Gesetzesänderung noch nicht abgeschlossen sind, empfiehlt der Gutachter eine de-facto-Abrechnung ohne Erlass eines Beitragsbescheides, wobei der Freistaat Thüringen im Einzelfall für jede betreffende Straße die zu erlassenden Bescheide für die Kommune finanziell übernehmen müsste.

Beide Verfahrensweisen hat die Stadt Jena präferiert und im vergangenen Jahr bis zum 31. Dezember für alle Erschließungsanlagen, die bereits de facto beendet wurden, Beitragsbescheide erlassen und in den Fällen, wenn Straßenbauarbeiten beendet waren, die Schlussrechnung aber noch nicht eingegangen ist, Vorausleistungsbescheide versendet. Nun sei durch das Gutachten klargestellt, „dass die Gesetzesänderung sich nur auf die Zukunft ab dem Inkrafttreten des geänderten Kommunalabgabengesetzes“ beziehe, so Rainer Sauer als für die Stadt Jena zuständiger Abteilungsleiter am Samstag.

„Für die noch laufenden Projekte werden im Kommunalservice alle Berechnungen durch die Bearbeiter weiterhin so vorgenommen, als wenn am Ende ein Beitragsbescheid zu erlassen wäre“, berichtet Sauer. Zu einer Versendung von Bescheiden komme es aber, so bald das Gesetz geändert sei, nicht mehr. Vielmehr werde das Land Thüringen gebeten, die Beitragsausfälle der Stadt Jena zu übernehmen, sagte der Abteilungsleiter. / SvM

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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