Jenabonus beantragen
Inhaber des Jenabonus haben Anspruch auf Ermäßigung in bestimmten städtischen Einrichtungen und bei den Tarifen der öffentlichen Verkehrsmittel. Für die Ermäßigungen der Tarife des Jenaer Nahverkehrs erhalten Berechtigte eine Jenabonus-Stempelkarte.
Der Jenabonus ist nur für Einwohner mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der Stadt Jena und deren im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern gültig.
Antrag per E-Mail möglich
Sie können den Jenabonus formlos per E-Mail beantragen.
Details
Jedes Familienmitglied erhält einen persönlichen Jenabonus. Ausgestellt werden Berechtigungen für Personen ab 6 Jahren. Bei Personen über 16 Jahre ist der Jenabonus nur in Verbindung mit einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass gültig.
Schüler und Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind, erhalten bei Vorlage eines gültigen Jenabonus und der Zahlung einer Verwaltungsgebühr ein Mobilitätsticket zur kostenfreien Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Jena (siehe Links).
Voraussetzungen
Die antragstellende Person muss einer der nachfolgenden Personengruppen angehören:
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege)
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sowie die nichterwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft, die selbst keine Leistungen nach dem SGB II beziehen
- Bezieher eines Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie im Haushalt lebende Kinder
- Altersrentner mit Anspruch auf Wohngeld
- Erwerbunfähigkeitsrentner mit Anspruch auf Wohngeld
- Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Schüler, die BAföG erhalten
- Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten
Gültigkeit
Die Laufzeit des Jenabonus beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen ist die Jenabonus-Karte im bürgerservice zurückzugeben.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Formlos per E-Mail
Sie können den Jenabonus formlos per E-Mail an bs-antrag@jena.de beantragen. Fügen Sie der E-Mail bitte eine Kopie des Personalausweises (beidseitig), des Reisepasses oder des Reisepasses zusammen mit einer Kopie des elektronischen Aufenthaltstitels (beidseitig) sowie eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides (siehe Unterlagen) bei. Der Jenabonus wird Ihnen dann kostenfrei postalisch zugestellt.
Persönliche Vorsprache
Bei der Vorsprache im bürgerservice sind die aktuell gültigen Nachweise (siehe Unterlagen) vorzulegen. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird sofort eine Jenabonus-Karte ausgestellt.
Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Reisepass zusammen mit elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- Leistungsbescheid von Leistungen nach dem SGB XII
- Leistungsbescheid von Leistungen nach dem SGB II
- Leistungsbescheid für den Anspruch auf Wohngeld des Antragstellers in Verbindung mit dem Leistungsbescheid für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II der Person, mit der der Antragsteller in einer Haushaltsgemeinschaft lebt
- Bescheid über den Bezug eines Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Leistungsbescheid des Altersrentners/EU-Rentners mit Anspruch auf Wohngeld
- Leistungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungsbescheid nach dem BAföG
- Leistungsbescheid nach dem SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Die Ausstellung der Jenabonus-Karte ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe des Jenabonus
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |