#4257-2020

Beschreibung des Mangels

Guten Tag!

Hier an der Haltestelle An der Trebe müssten irgendetwas installiert werden um die Fahrradfahrer einzubremsen. Ich wollte in die Bahn mit Kind einsteigen, da fährt einer zwischen mir und der Bahn noch durch. Auch wen man auf dem Gehweg langläuft, kommen die Radfahrer von hinten angefahren und klingeln nicht und fahren mein Kind auf dem Weg zur Schule fast über den Haufen. Und wen man was sagt werden sie noch pampig. Mein Kind hat sogar Angst den Weg zu benutzen...

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.93387546251, 11.610821485519

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es mag jetzt merkwürdig klingen, aber der Gesetzgeber schreibt in der StVO (§ 2 Abs. 5) vor, dass Kinder bis zum vollendeten 8. jahr Gehwege mit dem Rad benutzen müssen usw.. Selbst Erwachsene die Kinder begleiten, dürfen den Gehweg mit dem Rad befahren. Sie werden verstehen, dass wir für solche Personengruppen keine Hindernisse verbauen dürfen.

Irgendwie müssen Sie mit Ihrer Angst umgehen lernen und stets vorsichtig, sowie rücksichtsvoll bleiben.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4349-2020, die neue ID ist: #4257-2020.

Kommentare

als Radfahrer habe ich auf dieser Strecke das Problem, dass ich aus Sicherheitsgründen lieber den Fußweg neben der Bahn nutze, also mein Leben auf der Straße zu gefährden. Hier ist es (wie so häufig in Jena) der Fall, dass ich entweder als Radfahrer von Autos in Gefahr bin, oder die Fußgänger von den Radfahrern gefährdet werden. So viel zu dem hier im Mängelmelder mal behaupteten Grundsatz, dass alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden. Vor allem eben die Autos. Sonst greift halt die natürliche Auslese und der stärker motorisierte gewinnt oder wird zumindest nicht schwer verletzt. Eine grundsätzliche Lösung (Straßenbahn auf der Straße [wie ja der Name schon sagt] und dafür ein breiter Fuß- und möglicherweise sogar getrennter Radweg) ist weit und breit nicht in Sicht.

Wer als Erwachsener nicht alleine auf der Fahrbahn fahren kann, sollte besser selbst zu Fuß gehen, als Fußgänger durch sein Fehlverhalten zu gefährden.
Die Straße ist dort übersichtlich und der Radfahrer stets im Blickfeld, sodass Überholmanöver gut abgeschätzt werden können. Sicher muss der ein oder andere PKW mal langsamer fahren und mancher wird auch mal (unberechtigt) hupen, gestorben ist an beidem aber noch keiner.

"Irgendwie müssen Sie mit Ihrer Angst umgehen lernen und stets vorsichtig, sowie rücksichtsvoll bleiben."

Sorry, aber das kann ja wohl nicht der Weisheit letzter Schluss ein. Es geht hier auch und vor allem um Kinder, die sicher nicht lernen werden, mit der Angst zu leben. Das ist ja geradezu zynisch!

Und die erwachsene Radfahrer die ohne Kinder sind dürfen mich dann über den Haufen fahren oder wie? Leider habe ich hinten keine Augen um heranrasende erwachsene Radfahrer zu sehen. Auch ist es schwierig wen man an der Haltestelle An der Trebe aus der Straba aussteigen will und einen Radfahrer über den Haufen rennt. Aber ich weder dann auf die Aussage der Stadtverwaltung hinweisen, die Sie ja hier kund getan haben. Vielen Dank

Wer mit dem Rad entsprechend der StVO auf der Fahrbahn unterwegs ist, wird zwar hin und wieder von anderen Verkehrsteilnehmern angehupt und wild gestikulierend auf einen Gehweg hingewiesen - aber entgegen der Bauchgefühlsvermutung nicht einfach überfahren.
Jena stellt keinen Hot-Spot der Radverkehrsunfälle dar. Auch hier ist es objektiv betrachtet so, dass Radfahren auf der Fahrbahn sicher ist. und sogar sicherer als auf Radwegen. Dort werden Sie nämlich mit höherer Wahrscheinlichkeit von Abbiegern "übersehen".

Fahren Sie bitte einfach entsprechend der StVO auf der Fahrbahn und halten dabei einen ausreichenden Abstand zum rechten Fahrbahnrand. Dieser beträgt i.d.R. ca. 80cm, bei parkenden kfz auch mehr.
Bei in der Fahrbahn verlegten Gleisen fahren Sie meist richtig, wenn Sie zwischen den einzelnen Schienen, also in Spurmitte fahren.

"Platz machen" müssen gemäß StVO langsame Fahrzeuge (dazu zählen auch Rad Fahrende), wenn hinter ihnen andere Fahrzeuge (plural!) seit längerem (ca. 2 Minuten) fahren und nicht anders überholen können. Es muss jedoch nur an geeigneter Stelle "platz gemacht" werden. Das mag in Summe zutreffen, wenn Sie die Münchenrodaer Straße hochfahren - nicht jedoch innerorts.

Bitte nehmen Sie Ihre Rechte (und Pflichten!) wahr und fahren nicht auf den Fußwegen herum, wo es nicht erlaubt ist. Nutzen Sie die Fahrbahn.

Die Stadt Jena könnte natürlich auch Lehren aus der wiederholt geäußerten Sorge vor dem regelhaften Radfahren auf der Fahrbahn ziehen und zusammen mit Polizei vermehrt auf Aufklärung und Überwachung setzen...

Der Normalfall ist, daß Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Siehe §2 (1) StVO.

Ich weiß nicht, warum so viele Radfahrer Angst haben, auf der Fahrbahn zu fahren. Wenn die reale Gefahr, von einem Auto überfahren zu werden, dort wirklich so groß wäre wie die gefühlte, dann hätte man schon vor Jahren die StVO entsprechend geändert.

<p>Danke für Ihren Kommentar. Und wenn es in den nächsten Jahren so viele Radfahrer gibt wie sich sie viele&nbsp; wünschen, dann reichen schmale Radwege nie und nimmer.</p>

<p>Also: Die Straße ist auch zum Radfahren da. :-)</p>

Und bis dahin Herr Apelt komme ich nicht aus meiner Ausfahrt raus oder kann ohne Probleme aus der Bahn aussteigen ohne von Fahrradfahrern über den Haufen gefahren zu werden,weil die Verwaltung keinen Handlungsbedarf sieht.... SUPER Danke

Da helfen nur Kontrollen. Ich habe allerdings Zweifel, ob das die abkassierten Gehwegfahrer zu einem Umdenken bewegt, oder ob die sich nur abgezockt fühlen.

Als Fußgänger wünsche ich Ihnen ein starkes Selbstbewußtsein. Machen sie keinen Platz, wenn ein Gehwegfahrer versucht, sie zu verdrängen. Leider habe ich keine Hoffnung, daß dieses eklatante Fehlverhalten sich bessern wird, da es gesellschaftlicher Konsens ist, daß "Radfahrer den Verkehr aufhalten" und daß "Radfahren so gefährlich ist".

Die bösen Radfahrer mal wieder. Haben Sie alle Beiträge gelesen? Dann wüssten Sie, dass hier Radfahrer unter bestimmten Voraussetzungen auch auf ausdrücklichen Wunsch der Stadt auf dem Radweg fahren dürfen. Und ja, es ist keine gute Lösung, aber nicht die Schuld der Radfahrer!

Das ist die Antwort der Stadt auf die Frage zur Situation an besagter Haltestelle:

"Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es mag jetzt merkwürdig klingen, aber der Gesetzgeber schreibt in der StVO (§ 2 Abs. 5) vor, dass Kinder bis zum vollendeten 8. jahr Gehwege mit dem Rad benutzen müssen usw.. Selbst Erwachsene die Kinder begleiten, dürfen den Gehweg mit dem Rad befahren. Sie werden verstehen, dass wir für solche Personengruppen keine Hindernisse verbauen dürfen."

Radweg hin oder her: Bestimmte Personen dürfen dort radeln, und um nichts anderes geht es mir: Pauschal alle Radfahrer als Ignoranten darzustellen, ist falsch!

Aber vielleicht ist dieser Disput ja im Sinne der Stadtverwaltung; Statt sichere Lösungen für alle Verkehrsteilnehmer anzubieten, lassen wir lieber Fußgänger und Radfahrer miteinander streiten, dann sind sie wenigstens abgelenkt.

Daß die StVO so ist, wie sie ist, können Sie der Stadtverwaltung beim besten Willen nicht anlasten.

Und darüber, was eine "sichere Lösung für alle" ist, wird es vermutlich mehr unterschiedliche Meinungen geben, als Sie sich vorstellen können.

Die Ausnahmeregelungen sind kein Wunsch der Stadt, sondern in der StVO festgelegt und wer im Falle einer Kontrolle die Ausnahme belegen kann, hat doch nichts zu befürchten.
Alle, die unberechtigt über Gehwege brettern, zahlen im Fall der Fälle halt ihre 55 EUR dafür.
Bin selbst Radfahrer und kann häufig nur den Kopf schütteln, wenn gestandene Männer wie kleine Kinder auf dem Gehweg fahren, weil sie die Straße ja für ach so gefährlich halten ...

Es ist nur extrem unwahrscheinlich, daß man in Jena für unberechtigtes Gehwegradeln zur Verantwortung gezogen wird. Mir hat sogar schon ein Richter am Amtsgericht ausdrücklich empfohlen "wann immer es mir möglich ist", auf einem Sonderweg statt auf der Fahrbahn zu fahren.

Sicher meinte der Herr Richter ausschließlich "Sonderwege", auf denen das Radfahren gestattet ist.
Alles andere wäre ja Anstiftung zur vorsätzlichen Missachtung geltender Regeln, die eigentlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer schützen sollen.
Die mangelnden Kontrollen sind natürlich ein anderes Problem, obwohl man sicher nach einem Monat genug Geld für vernünftige Radwege beisammen hätte, wenn man bei den Gehwegradlern gleich noch die Beleuchtung usw. mitkontrollieren würde ;-)

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