Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.927664362148, 11.580158471079
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Aus unswere Sicht sind keine Änderungen vorzunehmen, da sowohl die Beschilderung als auch die Markierung in diesem Bereich stimmig sind. FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11667-2023, die neue ID ist: #11554-2023.
Kommentare
Wer im Besitz eines…
PermalinkWer im Besitz eines führerscheins ist, sollte wissen, dass nur dort geparkt werden darf, wo neben dem Fahrzeug mindestens 3m Restfahrbahnbreite verbleiben. Maßgeblich ist hier die (durchgezogene) Fahrstreifenbegrenzung, die beim Passieren des parkenden Fahrzeugs nicht überfahren werden darf.
Dementsprechend ist mit der Markierung alles in Ordnung und das weiße Fahrzeug links ein Falschparker.
Statt an der Markierung etwas zu ändern oder einen Schilderwald mit idiotensicherer Doppelbeschilderung aufzubauen, wäre es wünschenswerter, wenn die Stadt Jena wesentlich konsequenter gegen Falschparker wie diesen vorgeht.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 17.08.2023 - 11:23