EU-Kartenführerschein - Umtausch
Sie sind noch im Besitz eines alten grauen oder rosafarbenen Führerscheins oder möchten Ihren vor dem 19.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerschein umtauschen.
Seit dem 19.01.2013 haben Führerscheine in der Europäischen Union einen einheitlichen Standard erhalten. Damit wird ein hoher Fälschungsschutz und eine verbesserte Vergleichbarkeit garantiert.
Details
Voraussetzung
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.
Antragstellung
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Online beantragen
Sie können den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein auch bei der Fahrerlaubnisbehörde online stellen.
Hierzu halten Sie bitte Ihren alten Führerschein bereit, da Sie die Daten entsprechend eingeben müssen. Wurde Ihre Fahrerlaubnis in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982 erteilt, müssten Sie noch im Besitz des Nachweises zur Fahrerlaubniserteilung (Karteikarte "VK 30") sein. Bitte legen Sie diesen Nachweis den von Ihnen unterschriebenen Antragsunterlagen bei und schicken uns diese zu.
Sofern Sie Inhaber der alten Klasse 3 sind, müssen Sie in dem angezeigten Fenster weitere Fragen beantworten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter den Hinweisen zu den jeweiligen Klassen.
Umtauschpflicht
Die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.
In folgenden Fällen ist der Umtausch jedoch sofort erforderlich:
- Sie möchten sich einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen und haben noch keinen neuen Kartenführerschein.
- Sie möchten eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und haben noch keinen neuen Kartenführerschein.
- Sofern sie die Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, sollten sie Ihren Führerschein rechtzeitig umtauschen. In diesem Zusammenhang sollten Sie beachten, dass bei nicht rechtzeitigem Umtausch die neuen Klassen C und CE erteilt werden müssen. Dies hat zur Folge, dass der Besitzstand aus dem Führerschein nicht mehr ersichtlich ist. Zusätzlich fallen höhere Gebühren an.
Ablauf/Fristen
Wenn der EU-Kartenführerschein nach Bestellung vorliegt, werden Sie von uns benachrichtigt und können sich den Führerschein gegen Vorlage des alten Führerscheins abholen.
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
- Führerschein: Falls der vorhandene Führerschein nicht von der Stadt Jena ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig. Fordern sie die Karteikartenabschrift bitte selbst bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an und lassen sie diese direkt an uns übersenden bzw. per Fax zustellen.
- Nachweise zu Fahrerlaubniserteilungen (Karteikarte "VK 30") bei Erteilung in der ehemaligen DDR von 1968 bis 1982
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
---|---|
Bearbeitungsgebühr | 25,30 € |
Umtausch der Klasse 2 mit gleichzeitiger Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr | 43,90 € |
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |