Beschreibung des Mangels
Sehr geehrtes Ordnungsamt,
seit Monaten steht in der Maurerstraße ein Wohnmobil entgegen der Fahrtrichtung. Das ist nicht einmal mein Problem, das Problem ist, dass des öfteren der Einstieg ausgefahren ist und ich schon 2mal Notbremsen musste. An der Stelle der Straße herrscht schon so eine Engstelle und wenn noch ein Fußgänger auf der gleichen Höhe ist, muss man meist sogar anhalten oder den Fussgänger zwingen zu warten oder in Gefahr zu bringen. Die Stadt sollte vielleicht darüber nachzudenken, den Bereich Maurerstraße vom Höhenweg bis zur kleine Camsdorfer Straße als Parkverbot beidseitig zu beschildern. Jeder Anwohner hat mindestens 2 Parkflächen auf sein Grundstück. Ich hoffe Sie kommen meiner Anzeige nach und befassen sich mit den Thema.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.9267104, 11.5967275
Kommentare
Gegenseitige Rücksichtnahme…
PermalinkGegenseitige Rücksichtnahme bedeutet nicht: oder "den Fussgänger zwingen zu warten oder in Gefahr zu bringen".
Wer das macht hat seinen Führerschein nicht verdient. Warten heißt es da für das Auto. Ganz klar.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 26.02.2019 - 09:08
Fußgänger haben…
Permalink<p>Fußgänger haben grundsätzlich den dort vorhandenen Gehweg zu nutzen. Bei einer Durchlassbreite von 3,00 m bis 3,10 m sollte ein Fahrzeug einer Breite gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5 StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ohne Probleme an besagter Stelle vorbei fahrenkönnen, ohne Fußgänger zu behindern.</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 26.02.2019 - 15:07