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Grundstücksteilung

Berechtigte können sich auf Antrag ein Zeugnis darüber ausstellen lassen, dass die Teilung des Grundstücks den Anforderungen der Thüringer Bauordnung (ThürBO) entspricht.

Die Teilung eines Grundstückes bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht (mehr) der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Auf Antrag stellt der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz jedoch ein Zeugnis über die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei der Grundstücksteilung aus.

Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen jedoch keine Verhältnisse geschaffen werden, die der ThürBO oder den auf Basis der ThürBO erlassenen Vorschriften widersprechen. Daraus folgt, dass bei Verstößen die Bauaufsichtsbehörde verfahrensrechtlich nicht die Teilung als solche beanstanden, sondern nur gegen die rechtswidrigen Folgen vorgehen kann. Das kann z.B. bei nicht eingehaltenen Mindestabständen eine Gebäuderückbauforderung sein.

Die Verantwortung für die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Grundstücksteilung liegt beim Grundstückseigentümer und seinem beauftragten Vermesser.

2fache Fertigung

  • Antragsformular (Teilungszeugnis)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterplan)
  • Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, evtl. Fotos vom Bestand (nur erforderlich wenn Abstandsflächen nicht eingehalten werden oder bei Grenzbebauung)
  • vorhandene oder notwendige Baulasteintragung § 82 ThürBO
  • vorhandene oder notwendige Abweichungen gemäß § 66 ThürBO
  • Lageplan (Maßstab nicht kleiner als 1:500) i.d.R. 1:250

Der Lageplan sollte vorzugsweise durch einen ÖbVI gefertigt sein und Folgendes enthalten:

  • Grundstücksbezeichnung
  • Grünflächen, Zufahrt, Stellplätze
  • Gebäude und andere bauliche Anlagen
  • Maßangaben, auch zu Grundstücksgrenzen
  • Höhenangaben vorhandenes und geplantes Gelände
  • Höheneinordnung der baulichen Anlagen
  • Abstandsflächenplan,
  • und Abstandsflächenberechnung
  • alle Ver u.- Entsorgungsanlagen
  • B- Planfestsetzungen, Baulasten
  • Legende und Schriftfeld
Tag Zeiten
Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Hinweise

Um vorherige terminvereinbarung wird gebeten.

Leistungen Gebühr
Ausstellung Zeugnis über die Grundstücksteilung 25,- bis 100,- €

 

Thüringer Bauordnung (ThürBO), § 7 Abs. 3

Name Funktion/Bereich Kontakt
Jeannette Bächstädt

Sekretärin

Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz

E-Mail: bauordnung@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5051

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 01_31

Standort

Team Projektprüfung Bezirk I und Team Projektprüfung Bezirk II

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland