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Wiederzulassung Kfz nach Außerbetriebsetzung

Nachdem ein Auto, welches unter Ihrem Namen läuft, Außerbetrieb gesetzt wurde, bleibt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs weiter erhalten. Deshalb können Sie Ihr Kfz jederzeit mit den bereits vorhandenen Fahrzeugpapieren wieder zulassen.

Eine neue Hauptuntersuchung (z. B. TÜV) ist nur dann notwendig, wenn die zuletzt festgelegt Untersuchungsfrist im Zeitraum der Stilllegung abgelaufen ist.

Wiederzulassung eines Kfz nach 7 Jahren

Die Daten Ihres Fahrzeugs werden nach einer Stilllegung für 7 Jahre im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Sollte dieser Zeitraum bei der gewünschten Wiederzulassung bereits überschritten sein, erlischt die Betriebserlaubnis des Kfz. Für die Wiederzulassung des Kfz nach 7 Jahren, ist eine Hauptuntersuchung notwendig. Ebenfalls muss der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung vorgelegt werden.

Können Sie die genannten Dokumente nicht vorzeigen, muss das Fahrzeug einem Einzelbetriebserlaubnisverfahren unterzogen werden. In diesem Fall gelten die Schritte aus dem Zulassungsverfahren bei Eigenbau oder noch nicht zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen.

Kfz-Wiederzulassung – Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein mit Abmeldungsvermerk
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung, z. B. TÜV (Original)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • gegebenenfalls Anzeige besondere Fahrzeugverwendung (siehe Downloads)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2024 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2025 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Wiederzulassung auf den bisherigen Halter 12,10 €
bei notwendigen Wechsel von Fahrzeugbrief auf Zulassungsbescheinigung Teil II 10,00 € - 20,00 €
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind 15,30 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827