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Fahrzeuge in Jena ummelden

Sie möchten ein Fahrzeug innerhalb Jenas mit oder ohne Halterwechsel umschreiben lassen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und ein Wunschkennzeichen zugeteilt werden soll oder sich auswärtige Kennzeichen am Fahrzeug befinden
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 2024 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Januar 2025 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Ummeldung innerhalb Jenas 19,30 €
ist ein Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich 10,00 € - 20,00 €
Ummeldung mit Zuteilung eines anderen Kennzeichens oder Wechsel der Kennzeichenart 29,60 €
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig ist 15,30 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
bei Neuprägung der bisherigen Kennzeichen zusätzlich Gebühren für die Abstemplung der Kennzeichenschilder, je nach Anzahl der Plaketten 4,10 € - 5,60 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827