Fahrzeuge in Jena ummelden
Sie möchten ein Fahrzeug innerhalb Jenas mit oder ohne Halterwechsel umschreiben lassen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- bisherige Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist und ein Wunschkennzeichen zugeteilt werden soll oder sich auswärtige Kennzeichen am Fahrzeug befinden
- Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- SEPA-Lastschriftmandat
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Ummeldung innerhalb Jenas | 19,30 € |
ist ein Umtausch von Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich | 10,00 € - 20,00 € |
Ummeldung mit Zuteilung eines anderen Kennzeichens oder Wechsel der Kennzeichenart | 29,60 € |
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig ist | 15,30 € |
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € |
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 € |
bei Neuprägung der bisherigen Kennzeichen zusätzlich Gebühren für die Abstemplung der Kennzeichenschilder, je nach Anzahl der Plaketten | 4,10 € - 5,60 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |