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Nationale Schutzberechtigung

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie nicht in Ihr Herkunftsland abgeschoben werden, auch wenn Sie weder als Asylberechtigter oder Flüchtling noch als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt wurden. 

Diese Entscheidung wird gefällt, wenn eine zielgerichtete Verfolgung nachgewiesen werden konnte. Eine konkrete Gefahr besteht ausschließlich für Sie.

Bspw. droht Ihnen unmenschliche Behandlung wegen Ihrer Religion, Sie werden von allen Existenzmöglichkeiten ausgeschlossen oder leiden an einer gefährlichen Krankheit, die in Ihrem Herkunftsland nicht behandelbar ist usw. 

Das Bundesamt legt ein zielstaatenbezogenes Abschiebehindernis (Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7) fest und Ihnen wird die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz in der Regel für ein Jahr erteilt.

Als national Schutzberechtigte nach § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz gelten immer nur Einzelpersonen. Besteht die Gefahr gleichwertig für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, kann für gewöhnlich kein nationaler Schutz gewährt werden.

Wenn eine Abschiebung nicht stattfinden kann, weil eine Reiseunfähigkeit vorliegt oder kein Pass vorhanden ist, greift die Regelung ebenfalls nicht.

Sie haben keinen Anspruch auf einen Flüchtlingspass. Ihr Aufenthaltstitel gilt zusammen mit Ihrem Heimatpass oder als Ausweisersatz.

Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis kann von der Passbeschaffung abhängig gemacht werden. Sie sind daher verpflichtet, sich um einen Pass Ihres Heimatlandes zu bemühen. 

Grundsätzlich ist die Passbeschaffung zumutbar, wenn das Asylverfahren unanfechtbar beendet ist. Sie können einen Nationalpass Ihres Herkunftslandes ohne nachteilige Folgen für Ihr Aufenthaltsrecht annehmen.

Ausnahmeregelungen

Nur wenn die Beschaffung eines Passes ausnahmsweise nicht möglich oder an unzumutbare Bedingungen geknüpft ist, können Sie ein deutsches Reisedokument erhalten. 

Der Graue Pass wird Ihnen dann als Reiseausweis für Ausländer zur Verfügung gestellt. Damit können Sie reisen, allerdings gelten üblicherweise keine Einreise-Erleichterungen.

Wer sich dazu entschließt, auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften zu klagen, sollte währenddessen einen Botschaftsbesuch vermeiden.

 

Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Teilnahme am Integrationskurs. Allerdings können Sie versuchen, dennoch zur Teilnahme zugelassen zu werden, wenn es freie Kursplätze gibt.

Wenn Sie aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote kommen, können Sie dennoch zugelassen oder verpflichtet werden. 

Für die zulassung können Sie einen schriftlichen Antrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Sobald Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis haben, sollen Sie sich selbst eine Wohnung suchen. Das Jobcenter (in Jena der Eigenbetrieb Jenarbeit) wird die Kosten der Miete tragen, sofern diese angemessen sind und Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.

Wenn Ihre Anerkennung zum 01.01.2016 oder danach erfolgte, unterliegen Sie für die Dauer von 3 Jahren einer Wohnsitzregelung und gegebenenfalls auch einer Wohnsitzauflage.

Diese können nur unter den allgemein gültigen Bedingungen aufgehoben werden.

Nähere Informationen über Ihren Zugang zu Arbeit, einer Ausbildung oder einem Studium erhalten Sie in der entsprechenden Rubrik.

 

 

Sie haben mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Haben Sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, sind Sie über dieses gesetzlich krankenversichert und haben Anspruch auf alle Leistungen. 

Wenn Sie Sozialleistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts beziehen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie erhalten in beiden Fällen eine Krankenversicherungskarte, die Sie bei jedem Arztbesuch vorzeigen müssen.

Allgemeine Informationen zum Familiennachzug sowie zum Nachzug zu einem national schutzberechtigten Familienmitglied finden Sie in der Rubrik Familie.

Mit der Zuerkennung einer Schutzform oder eines Abschiebehindernisses können Sie Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten.

Auch Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind möglich.

Informationen über die Art dieser Leistungen und weitere mögliche Unterstützung finden Sie in der Rubrik Leben.

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag stellen, mindestens 8 Wochen vor dem Ablaufdatum. Der Grund für Ihren Aufenthalt muss weiterhin gegeben sein.

Für die Antragstellung bei der Ausländerbehörde werden dieselben Unterlagen benötigt wie für den Erstantrag.

Wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen, wird Ihnen eine Fiktionsbescheinigung erteilt. Diese sichert Ihren Aufenthalt, während die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels entschieden wird. 

Die Fiktionsbescheinigung besitzt den gleichen Stellenwert wie Ihre bisherige Aufenthaltserlaubnis mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Wenn der Folgeantrag nicht rechtzeitig vor Fristablauf gestellt wird, wird Ihnen bis zur Neuentscheidung nur eine Duldung zugesprochen.

Nach 5 Jahren können Sie die Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU beantragen, wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen.

Sie sind grundsätzlich verpflichtet, die an die Erteilung Ihres Aufenthaltstitels geknüpften Bestimmungen zu befolgen und Aufforderungen zur Mithilfe nachzukommen. 

Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen müssen Sie umgehend bei allen zuständigen Behörden angeben.

Bei Verstößen werden zu Unrecht erhaltene Leistungen von Ihnen zurückgefordert und aktuelle Leistungen können gekürzt werden.

Darüber hinaus müssen Sie denselben Pflichten nachkommen wie alle anderen Bewohner Deutschlands auch.

Als national Schutzberechtigter haben Sie weniger Rechte als Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.

Sie haben 2 Wochen Zeit, gegen die Ablehnung als Flüchtling vor einem Gericht zu klagen. Mit einer Beratungsstelle und einem Rechtsanwalt sollten Sie besprechen, ob eine Klage sinnvoll und Erfolg versprechend ist.

Beratungsangebote

Es ist unschätzbar wertvoll, Hilfe zu bekommen, wenn man nicht mehr weiter weiß. Deshalb gibt es in Deutschland viele Beratungsstellen, die Hilfesuchenden in den unterschiedlichsten Lebenssituationen mit Fachwissen zur Seite stehen.