Asylbescheid
Entsprechend den Kriterien, unter welchen Umständen in Deutschland Asyl gewährt wird, gibt es 3 Schutzformen, ergänzt durch das nationale Abschiebungsverbot.
Wenn Sie einen Asylantrag stellen, wird geprüft, ob Sie eine der 3 möglichen Schutzformen erhalten können oder ob zumindest ein nationales Abschiebehindernis festgestellt werden kann.
In jedem Asylbescheid finden sich deshalb 4 Beschlüsse. Häufig sind einige dieser Beschlüsse ablehnend.
Solange mindestens ein Beschluss positiv ist, also zumindest ein Abschiebungshindernis festgestellt wird, ist Ihr Antrag erfolgreich und Sie können vorerst in Deutschland bleiben.
Sie sind dann berechtigt, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zunächst zeitlich befristet.
Ablehnung
Ihrem Antrag auf Asyl konnte leider nicht stattgegeben werden, wenn keine der Schutzformen auf Ihr Ersuchen anwendbar ist. Der ablehnende Bescheid enthält auch die Ausweisung, also die Verfügung zur Ausreise.
Sie können zur unmittelbaren Ausreise aufgefordert werden. Gegebenenfalls müssen Sie Deutschland noch nicht umgehend verlassen, sondern bekommen eine Duldung.
Diese kann für nur wenige Tage ausgesprochen werden, um Ihnen die Vorbereitungen zur Ausreise zu ermöglichen oder auch für einen wesentlich längeren Zeitraum.
Möglichkeiten nach der Ablehnung
Sie können gegen den ablehnenden Bescheid klagen oder einen Asylfolgeantrag stellen. Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Durchführung eines Asylfolgeverfahrens ab, können Sie vor Gericht klagen.
Dafür haben Sie ab Zustellung des Ablehnungsbescheids 2 Wochen Zeit.
Wenn Sie einen Eilantrag bei Gericht stellen, können Sie nicht abgeschoben werden bis über die eigentliche Klage entschieden wurde.