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Amtsärztliche Bescheinigung für das Finanzamt

Der Fachdienst Gesundheit stellt auf Antrag Bescheinigungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall aus.

Eigenfinanzierte Therapiekosten können als Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Hierfür bedarf es eines Nachweises der medizinischen Indikation der Behandlung. Der Fachdienst Gesundheit führt in diesem Zusammenhang Begutachtungen durch, sofern Sie Ihren Wohnsitz in Jena haben. Eine terminvereinbarung ist erforderlich. Für die Begutachtung sollte eine Stunde Zeit eingeplant werden.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie unter Downloads.

  • Personalausweis
  • haus- oder fachärztliche Befunde, Krankenhausberichte
  • Rechnungen über Behandlungskosten

Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.

Leistung Gebühr
Bescheinigung, erstellt nach Aktenlage 11,00 Euro
Bescheinigung, erstellt nach Begutachtung 20,00 Euro

Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.

Bitte beachten Sie, dass Einzahlungen im Fachdienst Gesundheit ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte möglich sind.

  • § 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Schramm

Sekretärin

Fachdienst Gesundheit

E-Mail: gesundheitsamt@jena.de

Telefon: 0049 364149-3136

Fax: 0049 364149-3127

Raum: 01_04

Standort

Amtsärztlicher Dienst

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland

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