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Beistandschaft

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung Ihres Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Beistandschaft beantragen

Die Beistandschaft kann für die Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft und für die Geltendmachung und Verfügung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.

Antragsberechtigt ist der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht innehat oder bei geteiltem Sorgerecht, bei dem das Kind lebt. Ebenfalls kann ein von den Eltern benannter Vormund diesen Antrag stellen. Zur Antragstellung müssen Sie persönlich bei uns erscheinen.

  • gültiger Personalausweis bzw. reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bereits vorhandene Unterhaltstitel
  • Sorgerechtsentscheidungen
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise weiterer Unterhaltsverpflichtungen
Tag Zeiten
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Sozialgesetzbuch, Achtes Buch: Kinder‐ und Jugendhilfe
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Berndt

Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften

A, B, D bis G, Sch, X bis Z

Team Unterhaltsvorschuss

E-Mail: bbb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2787

Fax: 0049 03641 49-2707

Raum: 03_02

Frau Schwarz

Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften

H bis K, S, T, V, C

Team Unterhaltsvorschuss

E-Mail: bbb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2792

Fax: 0049 3641 49-2707

Raum: 03_03

Frau Pröhl

Unterhaltsberechnung, Beurkundungen Vaterschaften, Sorgeerklärungen, Beistandschaften

L bis R, ST, U, W

Team Unterhaltsvorschuss

E-Mail: bbb@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2788

Raum: 03_04

Standort

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07743 Jena
Deutschland