Kindertagesstättenbedarfsplan 2014 - 2016
Entsprechend § 80 Abs. 1 des 8. Sozialgesetzbuches ist das Jugendamt im Rahmen der Gesamtverantwortung verpflichtet, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Die Stadt Jena ist gemäß § 17 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG) verpflichtet, die erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Im vorliegenden Bedarfsplan wird der Bedarf an Plätzen für Kindertagesbetreuung auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose der Stadt Jena ermittelt und dargestellt.