Amtsärztliches Gutachten für die Familienkasse
Auf Verlangen der Familienkasse erstellt der Fachdienst Gesundheit Gutachten zu Anträgen auf Fortzahlung von Kindergeld, sofern eine medizinische Indikation vorliegt.
Details
Die Familienkasse kann die Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens verlangen, wenn ein Antrag auf Fortzahlung des Kindergeldes über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus gestellt und hierfür das Vorliegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung geltend gemacht wird. Der Fachdienst Gesundheit führt derartige Begutachtungen durch für Bürger, die Ihren Wohnsitz in Jena haben. Eine Terminvereinbarung ist hierfür erforderlich.
Hinweise zum Datenschutz
Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie unter downloads.
Unterlagen
- Personalausweis
- Auftrag der Familienkasse
- haus- oder fachärztliche Befunde
Öffnungszeiten
Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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Untersuchung, inkl. Gutachtenerstellung | 20,00 Euro |
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.
Bitte beachten Sie, dass Einzahlungen im Fachdienst Gesundheit ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte möglich sind.
Rechtsgrundlagen
- § 32 Abs. 4 Ziff. 3 Einkommensteuergesetz
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Schramm | Sekretärin Fachdienst Gesundheit |
E-Mail: gesundheitsamt@jena.de Telefon: 0049 364149-3136 Fax: 0049 364149-3127 Raum: 01_04 |