Fahrzeug abmelden
Fahrzeuge wie bspw. ein Auto abmelden: online oder persönlich vor Ort
Eine Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Fahrzeuges, z. B. eine Autoabmeldung, können Sie persönlich bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland beantragen.
Für in Jena zugelassene Fahrzeuge können Sie die Abmeldung Ihres Fahrzeuges auch über unseren Onlinedienst beantragen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (sind Antragsteller und Fahrzeughalter identisch genügt die Vorlage der ZB I)
- Kfz-Kennzeichen - Nach Entstemplung werden die Kennzeichen wieder ausgehändigt oder können hier der Entsorgung zugeführt werden.
- Wenn das Fahrzeug nicht verschrottet wird: Erklärung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist. Zu beachten bei Vollmachten - nutzen Sie daher unser Muster Abmeldungsvollmacht.
- Wenn das Fahrzeug verschrottet wird: Verwertungsnachweis bzw. Verbleibserklärung gemäß Altautoverordnung
- ggf. Vollmacht und Personaldokument (Kopie) des Fahrzeughalters
Hinweis: Bei finanzierten Fahrzeugen muss die Zulassungsbescheinigung Teil II zum Zweck der Außerbetriebsetzung nicht bei der Bank angefordert werden! Es genügt eine schriftliche Einverständniserklärung dieser zur Außerbetriebsetzung.
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirkes | 6,90 € |
Entgegennahme des Verwertungsnachweises / der Verbleibserklärung (Entsorgung bzw. Demontage des Fahrzeugs durch einen Verwertungsbetrieb) bei Abmeldung | 5,10 € |
Entgegennahme und Verarbeitung des Verwertungsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt | 10,20 € |
Reservierung des Kennzeichens zum Zwecke einer späteren Wiederzulassung oder für ein neues Fahrzeug | 2,60 € |
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung II notwendig sind | 15,30 € |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |