Weitere Informationen zum vorhaben
Der Schwerpunkt liegt auf des HWSK liegt auf stationären Schutzmaßnahmen, wie z. B. Deichen, Dämmen oder Mauern. Mobile Systeme in
Form von Sandsäcken, Schlauchsystemen o.ä. wurden nur dort in Erwägung gezogen und empfohlen, wo stationäre Varianten nicht umsetzbar sind. Bei der Erstellung des Konzepts erfolgte eine Gliederung des Stadtgebietes in Teilräume, für welche geeignete Hochwasserschutz-Maßnahmen herausgearbeitet wurden. Die jeweiligen Vorzugsvarianten weisen keine negativen Auswirkungen auf die Unterlieger und benachbarten Nutzungen sowie keine Wechselwirkungen untereinander auf. Dafür wurde der entsprechende hydraulische Nachweis erbracht. Die wirtschaftliche Beurteilung erfolgte nach Richtlinien des Landes Thüringen.
Das HWSK ist künftig die Voraussetzung für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben im Überflutungsbereich, wie z. B. die Anhebung der Kreuzung Wiesen- / Brückenstraße sowie von baulichen Maßnahmen, die ausschließlich dem Hochwasserschutz dienen. Darüber hinaus trifft es grundsätzliche Aussagen zur Verbesserung der Hochwasservorsorge und enthält Empfehlungen für die zukünftige Flächennutzung in den Überflutungsbereichen.
Letzter Beschluss zum vorhaben
- Berichtsvorlage 17/1558-BE - Bericht an den Stadtentwicklungsausschuss am 10.01.18 "Technisches Hochwasserschutzkonzept für die Saale in Jena"
Aktueller Bearbeitungsstand
Seit dem 30.06.2017 liegt der abgestimmte Endbericht des HWSK vor. Nach erster Einschätzung der TLUG haben folgende Teilräume Priorität bei der Umsetzung (Details siehe BE unter Links): Nordraum Zwätzen, Gewerbegebiet Göschwitz und Wohnhäuser Prüssingstraße.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Mit einer Umsetzung der Maßnahmen in den Teilräumen ist nach Aussage der TLUG nicht vor 2021 zu rechnen.
Kosten soweit bezifferbar
Die angefallenen Kosten wurden durch das Land Thüringen getragen.
Betroffenes Gebiet
Gesamtes Stadtgebiet
Schwerpunktmäßig betroffenen Themen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Umwelt / Energie
Bürgerbeteiligung
Formell: Nein.
Informell: Ja.
In Abstimmung mit der TLUG fand am 12.09.17 eine öffentliche Präsentation und Diskussion des HWSK durch das Planungsbüro in der TLUG in Göschwitz statt. Hierzu waren insbesondere der Ortsteilrat, betroffene Anwohner, die Gewerbetreibenden über die Interessengemeinschaft des Gewerbegebietes sowie weitere Interessierte eingeladen. Am 19.09.17 wurde das HWSK in einem ähnlichen Rahmen den Betroffenen im Ortsteil Zwätzen vorgestellt.
Aktualisierungsdatum
12.01.2018
Versionsnummer
3.0
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