In der Ostthüringer Zeitung (OTZ), Online-Lokalausgabe Jena vom 15.08.2016, wurde unter dem Titel „Ärger um Erschließungsbeiträge in der Jenaer Hausbergstraße“ u.a. berichtet:
„Fünf Grundstücksbesitzer an der Jenaer Hausbergstraße sollen jetzt für den Straßenneubau im benachbarten Hochpreis-Wohngebiet am Hausberg bezahlen. (…) Der Kommunalservice hat Beitragsbescheide verschickt, weil die Eigentümer an der Rückseite ihrer Grundstücke mit der Verlängerung der Ulmerstraße einen zweiten Straßenanschluss bekommen haben. Ob die Anlieger diese zweite Straße wollen oder nicht, das spielt keine Rolle.“
Hierzu ist anzumerken: In seiner Sitzung am 25.02.2015 hat der Jenaer Stadtrat mehrheitlich dem 2. Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes „Hausbergviertel“ zugestimmt. Damit war/ist dieser B-Plan verbindlich und sah die sog. „erstmalige endgültige Herstellung“ von insgesamt drei öffentlichen Straßen und mehreren Wegen vor, darunter die Verlängerung der „Ulmer Straße“ (= siehe Abbildung unten).
Bereits 2015 berichteten wir in diesem Blog, dass es sich hierbei um Straßen handelt, für deren Herstellung in späteren Jahren Erschließungsbeiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Jena (EBS) fällig werden, wobei die Eigentümer anliegender Grundstücke hierfür nach den §§ 127 ff. des Baugesetzbuchs zu einer Zahlung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind.
Da in diesem Zusammenhang nach den Regelungen des BauGB sowie § 13 der Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) KEINE Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) oder dem Stadtrat zur beitragspflichtigen Herstellung notwendig war, hatte der Kommunalservice Jena (KSJ) – wie es in diesem Blog bereits im Januar 2015 angekündigt wurde – hierzu auch keine entsprechenden Beschlüsse einbringen.
Im April 2015 stellte der KSJ im SEA eine Berichtsvorlage zur erstmaligen endgültige Herstellung von öffentlichen Straßen und Wegen im B-Plangebiet Hausbergviertel vor, die man HIER nachlesen kann. Darin wurde u.a. berichtet, dass sich die Kosten für den Neubau-Teil der “ Ulmer Straße“ nach ersten Schätzungen auf rund 200.000 Euro belaufen könnten; diese Kosten haben sich im Laufe der Planung und Bausausführung erhöht.
Seit Monaten ist der Kommunalservice Jena in intensiven Gesprächen mit den Eigentümern der anliegenden acht Grundstücks. Für drei Grundstücke wurden Ablösevereinbarungen getroffen. Mit zwei Beitragspflichtigen gab es inzwischen eine Einigung und die Reduzierung der Beitragshöhe aufgrund von Regelungen aus der Rechtsprechung zum Erschlließungsbeitragsrecht. Die erhobenen Erschließungsbeiträge der restlichen drei Anlieger werden bis zu einer endgültigen Klärung nicht vollstreckt – auch hier ist der KSJ guter Dinge, dass es zu einer Minderung der Beitragshöhen kommen könnte.
Eines ist aber klar: Nach den Regelungen des Baugesetzbuchs hat die Stadt Jena nach der Rechtskraft des B-Plans sowie den abgeschlossenen Bauarbeiten an der „Ulmer Straße“ keine Möglichkeit, auf eine Beitragserhebung zu verzichten. / RS