drohne anmelden
drohne und unbemannte Fluggeräte anmelden
Das Fliegen von drohnen und anderen unbemannten Fluggeräten ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfrei. Die genauen Bedingungen sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu finden.
Alle Flüge, auch erlaubnisfreie, sind mindestens 3 Tage vor den geplanten Aufstiegen anzumelden.
Unterlagen
drohnenflug anmelden – benötigte Unterlagen
Um einen Flug mit einem unbemannten ferngesteuerten Flugobjekt (z. B. Drohe) anzumelden, müssen Sie folgende Daten vorab schriftlich einreichen:
- Datum, Uhrzeit und Standort des geplanten Aufstiegs
- Kompetenznachweis des drohnenpiloten
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- entsprechende Haftpflichtversicherung
Bitte beachten Sie, dass der Multikopter (auch "drohne" genannt) mit einer feuerfesten Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers versehen sein muss.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweise
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Huth | Teamleiter Team Kommunale Sicherheit |
E-Mail: benjamin.huth@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2543 Raum: 01.01_22 |