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Wöllnitz: Mehrere auf einem Internet-Blog zum „Pennickental“ gegebene Informationen sind falsch! – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Wöllnitz: Mehrere auf einem Internet-Blog zum „Pennickental“ gegebene Informationen sind falsch!

Pennickental - Symbolbild © Stadt-Jena KSJ 2014
JENA Lichtstadt Logo © Stadt JenaIm Artikel eines Internet-Blogs vom 21.02.2015 unter dem dem Titel „Weiter keine Antworten zur Causa Pennickental“ gibt der Autor des Artikels den Lesern falsche Informationen zum Sachverhalt der in Kürze stattfindenden Beitragserhebung in der Straße. Wörtlich schreibt er dort u.a.:

Behauptung 1: „Die Anlieger der Straße sollten mit Rechenfehler, Luxuslampen und Bachverrohrung zwischen 420.000 und 430.000 Euro zahlen.“

Richtig ist: Nicht den Anliegern sondern den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern im Herstellungsabschnitt der Straße wurde 2009 in einem ersten Informationsschreiben mitgeteilt, dass als Höchstbetrag möglicherweise bis zu 430.000 Euro an Straßenbaubeiträgen auf sie entfallen könnten. Diese Angaben basierten auf einer ersten Grobschätzung der Gesamtherstellungskosten. In einem späteren, zweiten Informationsschreiben wurde den Beitragspflichtigen mitgeteilt, dass sich nach mittlerweile präzisierten Kostenschätzungen die in späteren Jahren wahrscheinlich zu entrichtende Gesamtsumme nahezu halbieren wird.

Mehr als sechs Jahre später ist auf Basis der ausgewerteten Schlussrechnungen klar, dass die Grundstückseigentümer im „Pennickental“ weit unter 200.000 Euro zu entrichten haben werden. Die vom Autor in seinem Artikel gewählte vereinfachende Darstellung „Rechenfehler, Luxuslampen und Bachverrohrung“ ist deshalb so nicht zutreffend. Unter Bezugnahme hierauf erklärt der Leiter der Abteilung Beiträge im Kommunalservice Jena, Herr Rainer Sauer: „Davon, dass die Anlieger 430.000 Euro zu zahlen gehabt hätten, kann nicht die Rede sein. Diese Behauptung ist frei erfunden, was darin begründet liegt, dass in den vom Autor des Artikels zugrunde gelegten Mitteilungsschreiben an die Bürger keinesfalls von Geldbeträgen die Rede ist, die fakisch zu zahlen sein sollten“, so der Abteilungsleiter. Wörtlich hieß es seinerzeit in den Schreiben: „Aufgrund der vorliegenden Grobkostenschätzung können wir Ihnen (…) einen unverbindlichen Beitragsricht­wert bekanntgeben.“

Behauptung 2: „Spätestens nach acht Wochen muss ein Widerspruch eingelegt sein, die Gebühr ist trotzdem fällig.“

Richtig ist: Dies ist eine komplette Fehlinformation. Erstens handelt es sich im Falle der Straße „Pennickental“ nicht um Gebühren, sondern um Beiträge – beides sind zwar Kommunalabgaben, aber unter völlig unterschiedlichen rechtlichen Ausgangssituationen. Deshalb gibt es auch keine Acht-Wochen-Frist für die Einlegung von Widersprüchen. Hierzu Rainer Sauer: „Eine solche Information ist fahrlässig und würde unter Umständen, wenn sie befolgt wird, den Beitragspflichtigen alle Möglichkeiten des Rechtsschutzes nehmen.“ Der Abteilungsleiter stellt deshalb klar: Die Frist zur Einlegung von Widersprüchen beträgt unverändert einen Monat.

Behauptung 3: Der Autor des Artikels fragt sich „Stellt das vorgelegte Schreiben eine Beantwortung dar?“ und beantwortet die Frage gleichsam mit der Überschrift: „Weiter keine Antworten zur Causa Pennickental

Richtig ist: Es wurden Fragen beantwortet. Manche weniger ausführlich, dafür andere (wie die Fragen 6, 7 und 8) mehr.

Behauptung 4: Das vom Autor beschriebene Schreiben als Anhang zum Protokoll des Stadtentwicklungsausschusses sei das im Artikel angesprochene Antwortschreiben an die Ortsteilbürgermeisterin.

Richtig ist: Daran, dass es weder Briefkopf mit Absender, noch eine Anrede, noch Datum oder eine Betreffzeile enthält, ist zu erkennen, dass es sich hierbei um eine Stellungnahme zu den Fragen der Ortsteilbürgermeisterin handelt. Als solches ist es auch zu verstehen.

Es ist bedauerlich, dass sich der Autor des Artikeln nicht direkt bei der Abteilung Beiträge abgesichert hat, ob die von ihm gegebenen Informationen richtig sind. „Eine einfache Rückfrage beim Kommunalservice Jena hätte genügt, um die nun zu befürchtende Verwirrung unter den Beitragspflichtigen und den Lesern zu umgehen. Leider hat der Autor dies nicht gemacht“, sagte der Abteilungsleiter beim Kommunalservice Jena zu dem Artikel vom 21.02.2015.

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Sehr geehrter Herr Sauer,

    mir ist tatsächlich ein kleiner Fehler passiert, selbstverständlich gibt es nur 4 Wochen Widerspruchsfrist. Das ist inzwischen auch korrigiert worden. Dafür hätte eine kleine Email gereicht.

    Was die 430 000 Euro betrifft: So steht es im Bericht (Berichtsvorlage Nr. 14/0220-BE): „Am 09.10.2009 verschickte die Stadt Jena ein erstes Informationsschreiben an die betroffenen Grundstückseigentümer, in dem Beitragshöhen mitgeteilt wurden, die auf einer angenommenen Gesamtbeitragshöhe von 420.000 bis 430.000 Euro basierten.“ – In einem anderen Schreiben waren es 400 000 Euro (inklusive 100 000 Euro Rechenfehler (380 000 Euro statt 280 000 Euro), die dann auf 400 000 Euro großzügig aufgerundet wurden).

    Zu Ihrer „Stellungnahme“. Einerseits ist diese so fehlerhaft, dass ich mich geschämt hätte, diese einem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Die OTBin beschwerte sich zudem in der letzten Ausschusssitzung, dass immer noch keine Antwort(en) gegeben wurde. Die Fragen stammen übrigens vom 11. Dezember 2014. 14 Tage sind als Frist für die Beantwortung vorgeschrieben. Wenn wenigstens in der „Stellungnahme“ soviel Zeit gesteckt worden wäre wie in Ihrem Beitrag, dann wären sicherlich die Wöllnitzer ein wenig froh. Sie sollten ja schon im Januar ihre Bescheide im Briefkasten haben.

    Was die Zuspitzung „Rechenfehler, Luxuslampen und Bachverrohrung“ betrifft, ist das doch wohl die Freiheit des Autors. Ich hätte auch vieles Anderes aufzählen können. Muss ich ja nicht. Dafür gibt es ja die 18 Seiten der BI. Es wäre übrigens schön, wenn diese auch hier veröffentlicht würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Netzbandt

    .

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Herr Netzbandt,

      inzwischen sind 13 von 15 Bürgerkommentaren in diesem Blog von Ihnen. Das heißt aber nicht, dass Sie für 85 % der Jenaer Bevölkerung sprechen, sondern zeigt uns nur, dass Sie sehr fleißig sind im Kommentieren unserer Arbeit.

      Im Grunde geht es Ihnen aber auch dieses Mal gar nicht darum, auf das einzugehen, was wir in dem Artikel über Ihre Arbeit geschrieben haben. Sie ignorieren den Hinweis auf den Unterschied zwischen unverbindlichen Richtwerten und einem per Bescheid zu bezahlenden Straßenbaubeitrag, erfinden eine 14-Tage-Frist zur Beantwortung von Fragen von Ortsteilbürgermeistern und erweitern Ihre Kritik ganz einfach auf unsere grundsätzliche wie spezielle Arbeit. Hier kritisieren sie nun sogar schon, dass wir uns Zeit lassen mit der Beitragserhebung in Wöllnitz – Zeit im Sinne der Forderung der Anlieger und der Bürgerinitiative.

      Ich lese aus letzterem, dass Sie sich persönlich eine möglichst schnelle Beitragserhebung in Wöllnitz gewünscht hätten und sehe ansonsten bei Ihnen keinerlei Ansatz, die von meinen Mitarbeitern und mir oder dem KSJ insgesamt geleistete Arbeit für die Bürger der Stadt Jena anzuerkennen. Jeder Fehler oder vermeintliche Fehler, den Sie bei unserer Arbeit zu finden glauben, ist das Ergebnis von 99 Dingen, die ordentlich gelaufen sind.

      Freundliche Grüße

      gez.

      Sauer
      Abteilungsleiter

  2. Dieter Mäs

    Sehr geehrte Herren Sauer und Netzbandt,
    die Bürgerinitiative Pennickental verfolgt sehr aufmerksam alle Beiträge zur Causa Pennickental in Stadt und Land. Seit nunmehr über 5 Jahren haben wir unser Anliegen zur Beitragserhebung im Pennickental an den verschiedensten Stellen der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit sachlich, aber kritisch vorgetragen. Dass sich nunmehr ein Weg in die richtige Richtung abzuzeichnen scheint, ist auch u.a. Ihrer beider Tätigkeit zu verdanken.
    Das Geschehene ist Geschichte, jegliche Rechtfertigungspolemik führt nicht zum Ziel. Wir erstreben einen im Sinne der Wöllnitzer Beitragszahler erfolgreichen Abschluss der Causa – ohne gerichtliche Auseinandersetzung mit unserer Stadtverwaltung.
    In unserem Falle gilt es nur noch umfassend das umzusetzen, was unser Oberbürgermeister auf unsere Bürgeranfrage im Stadtrat am 05.11.2014 darstellte: „…die Verwaltung ist angewiesen, einerseits pflichtgemäß zu handeln, aber andererseits eben auch dort wo Ermessen möglich ist, das so zu nutzen, dass es natürlich auch zu möglichst wenig Belastungen kommt. Insofern gehen wir immer davon aus, dass nichts getan wird, was Belastungen für Bürger noch irgendwie steigert.“
    Die Bürgerinitiative vertritt die Auffassung, dass durch die Umsetzung der gerechtfertigten Forderung zur Beteiligung der Versorgungsträger an den Straßenausbaukosten, nach wie vor, noch erhebliche weitere Reserven zur Straßenausbaubeitragsreduzierung vorhanden sind. Bereits am 17.12.2009, anlässlich der Beschlussfassung im Stadtrat, brachte es unsere damalige Ortteilbürgermeisterin, Frau Scholz, im Auftrag des Ortsteilrates, öffentlich auf den Punkt: „Jedes Gewerk sollte jedoch anteilig an den Kosten der Wiederherstellung der Straßenoberfläche beteiligt werden.“
    Die Verzögerung der Beitragsbescheidung begrüßen die betroffenen Bürger ausdrücklich, weil sie davon ausgehen, dass verantwortungsvoll seitens der Verwaltung alles unternommen wird, die Bürger nicht ungerechtfertigt hoch zu belasten. Das Team Beiträge leistet dazu seinen Beitrag und hat bereits erste Ergebnisse veröffentlicht. Wichtig ist dabei, dass dort noch weiter aktiv im Sinne der Bürger gearbeitet wird, bevor vollendete Tatsachen, die Beitragsbescheidung, hinderlich vorliegen.
    Als Vorsitzender der Bürgerinitiative bedanke ich mich bei Ihnen Beiden, bei Jenapolis für die Unterstützung zur Herstellung der Öffentlichkeit und beim Team Beiträge für jeden Euro, der den Bürgern durch die verantwortungsvolle Arbeit erspart bleibt.

  3. Abteilung Beiträge

    Sehr geehrter Herr Mäs,

    vorab zu Ihrer Kenntnis: die Beitragsbescheide sind inzwischen erstellt und in der Post und werden in den nächsten Tagen bei den Eigentümern der beitragspflichtigen Grundstück eingehen.

    Außerdem hat es einem Brief an Frau Ortsteilbürgermeisterin Meier gegeben, in welchen von mir einige Dinge klargestellt worden sind. Zum Beispiel, dass es uns – d.h.: Dezernat, Stadtverwaltung wie KSJ – anfangs unklar war, was es mit der zur Rede stehenden Stellungnahme von Frau Meier, die an keine Person oder einen Bereich der Stadt Jena speziell adressiert war, auf sich hat.

    Vor allem war mir nicht klar, dass Frau Meier erwartet hatte, dass man auf die Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen antwortet. Hierzu sind mir auch weder Regelungen noch Vorschriften bekannt, welche bestimmen, dass Briefe von Orteilräten bzw. Ortsteilbürgermeisterinnen oder -bürgermeistern immer innerhalb einer 14-Tage-Frist zu beantworten wären. Die in diesem Zusammenhang genannte Regelung aus § 10 Absatz 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena gilt ausschließlich für Fragen, die in der Fragestunde des Stadtrats nicht beantwortet werden konnten.

    So kam es dazu, dass es von unserer Seite die (inzwischen hinlänglich bekannte) Zuarbeit an das Dezernat gab, welche (als eine von mehreren Aussagen) im Ausschuss mündlich vorgetragen werden sollte. Dass diese in ihrer schreibfehlerhaften Form, den Weg als Anlage an das Protokoll der entsprechenden Ausschusssitzung gefunden hat, halte ich für sehr bedauerlich. Gerade deshalb, da von meiner Seite aus niemals vorgesehen war, dass diese Zuarbeit die – bis zu meinem Schreiben von gestern an Frau Meier – einzige Art Antwort auf die Stellungnahme der Ortsteilbürgermeisterin ist.

    Zum Verfahren an sich ist zu bemerken: Nun kann die Stadt Jena auch offiziell ihre Suche nach einem passenden Mediator starten, der im Gespräch mit Ihnen, den Beitragspflichtigen und der Stadt Jena bzw. KSJ nach geeigneten Lösungen in der Sache suchen soll – vor Erhebung der Beiträge war solches nicht möglich. Wir werden Frau Meier, Ihnen und dem Stadtentwicklungsausschuss regelmäßig hierzu berichten, gehen aber davon aus, dass es der Stadt Jena bis Ende April gelingen wird, einen kompetenten Mediator für das Pennickental zu finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez.

    Sauer
    Abteilungsleiter

  4. Frank Cebulla

    Es entzieht sich meiner Kenntnis, welchen Inhalt das oben erwähnte neue Schreiben an Frau Meier hat. Unabhängig davon ist es jedoch von allgemeinem Interesse, warum einige Fragen mehr, andere weniger (oder in meinen Augen gar nicht) beantwortet wurden.
    So hat Frau Meier bspw. in Pkt. 4 ihrer Stellungnahme ganz konkret angefragt:
    „von wem, wann, an welcher Stelle, in wessen Auftrag und in welcher Höhe wurden Arbeiten ausgeführt?“
    Mit „Arbeiten“ sind dabei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten gemeint, die nach Aussage der Stadt im Pennickental immer wieder durchgeführt wurden. Diese Frage wäre sicherlich auf der Grundlage der bei KSJ vorliegenden Daten leicht zu beantworten.
    In der formlosen „Antwort“ an Frau Meier findet sich zu diesem Punkt stattdessen folgender Satz:
    „Der Aussage von Frau Meierf ist nichts wesentlichen hinzuzufügen. Die Stadt Jena hat ihren Standpunkt hierzu in der Berichtsvorlage dargelegt.“
    Jedermann sieht sofort, dass die „Antwort“ keine ist. Man möchte die konkret gestellte Frage nicht beantworten oder kann es nicht. Es wäre interessant zu erfahren, warum das so ist.

    • Abteilung Beiträge

      Sehr geehrter Herr Cebulla,

      zum einen hat der Kommunalservice Jena die Absicht, das Schreiben an Frau Meier allen Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis zu geben; wir können uns aber auch vorstellen, Auszüge vorab hier in diesem Blog zu kommunizieren..

      Zum Anderen hatte Frau Meier ihre Stellungnahme (inklusive der von Ihnen angesprochenen Fragen) an keine Person bzw. keinen Bereich der Stadt Jena speziell adressiert. In solchen Fällen ist es einer Verwaltung nicht immer möglich, Dinge, Schreiben, Aussagen, richtig einzuschätzen und zielgerichtet zu behandeln.

      So ist mir persönlich die schriftliche Stellungnahme vom 11.12.2014 erst im Januar 2015 zur Kenntnis gelangt und zwar nicht als Auftrag, hierauf zeitlich schnell und textlich angemessen zu antworten, sondern vielmehr so, wie sie sich auf den ersten Blick darstellt: als eine Art Statement mit offenen Fragen, die zukünftig zu beantworten sind.

      Mit „zukünftig“ meinte ich: bis zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen, die von Seiten des KSJ ursprünglich für Ende Januar 2015 vorgesehen war. Deshalb gab es von Seite der Abteilung Beiträge hierzu nur die bekannte Zuarbeit an das Dezernat mit Aussagen zu einzelnen Punkten / Fragen des Schreibens unter unseren Gesichtspunkten. Zu den Regelungen und Vorschriften einer 14-Tage-Frist habe ich bereits bezüglich Herrn Mäs etwas geschrieben.

      Ich hoffe, dass Ihnen dies einen kleinen Einblick in die Gründe gegeben hat, weshalb die Angelegeheit so gelaufen ist wie vorliegend. Allerdings war die konkret gestellte Frage zu den Instandhaltungskosten schon vorab beantwortet worden: die Stadt Jena hat im Zeitraum zwischen 1999 und 2006 beinahe 70.000 Euro für die Instandhaltung der Straße Pennickental aufgewandt.

      Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder sich nach der Beitragserhebung weitere Fragen stellen, so können wir Ihnen diese sicherlich schnell persönlich beantworten. Schließlich betreiben wir Bürgerinformation und keine Bürger-Nicht-Information.

      Mit freundlichen Grüßen

      gez.

      Sauer
      Abteilungsleiter

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