Eingliederungshilfe / Teilhabe - Untersuchungen
Ziel der Untersuchung ist die Feststellung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes der Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Auffälligkeiten oder für Kinder mit einer drohenden Behinderung. Im Ergebnis dieser Untersuchung werden die möglichen Hilfen und erfolgversprechenden Maßnahmen für die Kinder und deren Familien dargelegt.
Details
Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung auf Leistungen zu Bildung und Teilhabe nur über den Integrationsdienst des Fachdienstes Jugendhilfe möglich ist. Fragen zum Eingliederungshilfen-Verfahren sind grundsätzlich über den IGD zu klären.
Eingliederungshilfen (EGH) sind zum Beispiel:
- Frühfördermaßnahmen
- integrative Kindertagesstätten-Plätze
- Schulbegleiter / Integrationshelfer
- behinderungsbedingter Mehrbedarf
Ablauf/Fristen
Sie werden vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst grundsätzlich schriftlich eingeladen, nachdem der Auftrag vom Integrationsdienst bei uns eingegangen ist. Terminänderungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die Anwesenheit mindestens eines Sorgeberechtigten ist zwingend erforderlich.
Unterlagen
Bitte zur Untersuchung mitbringen
- gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis des Kindes
- ärztliche oder psychologische Untersuchungsbefunde, Krankenhausentlassungs-/Kurberichte, Einschätzungen der Kindertagesstätte oder schule (soweit vorhanden)
Zusätzliche Unterlagen bei Antrag auf Schulbegleitung / Integrationshelfer
- Schulzeugnisse der letzten zwei Schuljahre
- TQB-Gutachten (soweit vorhanden)
Öffnungszeiten
Es gibt keine öffentliche Sprechstunde. Für Rückfragen stehen wir ggf. telefonisch zur Verfügung.
Gebühren
Die Begutachtung erfolgt kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- § 35a Sozialgesetzbuch VIII
- §§ 53, 54 ff sowie § 58 Abs. 2 und § 59 Sozialgesetzbuch XII
- §§ 2 ff und 55 ff, § 30 und § 56 Sozialgesetzbuch IX
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Franke-Peterseim | Medizinische Fachangestellte Team Kinder- und Jugendärztlicher Dienst |
E-Mail: gesundheitsamt@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3282 Raum: 01_01 |