Einreisebestimmungen
Für Ihre Einreise benötigen Sie ein Visum. Bitte beantragen Sie dieses bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland. Nach Ihrer Einreise müssen Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.
Ausnahmeregelungen
Ausnahmen gelten für die Länder:
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- China
- Hongkong
- Macau
- Mazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Serbien
- Taiwan
- und britische Überseegebiete.
Sie benötigen zwar grundsätzlich ein Visum, dürfen jedoch visumfrei einreisen, wenn Sie Inhaber eines biometrischen Passes sind. Damit sind Sie zu einem Kurzaufenthalt von bis zu 90 von 180 Tagen berechtigt.
Für einen Aufenthalt über diese Zeitspanne hinaus benötigen Sie dennoch ein Visum. Gleiches gilt für Inhaber eines Passes BN(O) oder SAR aus Hongkong, Macau, China und den britischen Überseegebieten.
Reisepässe aus Taiwan müssen eine Personalausweisnummer enthalten. Ein serbischer biometrischer Pass darf nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion ausgestellt worden sein.
Möchten Sie langfristig in Deutschland bleiben oder arbeiten, müssen Sie zwingend mit einem Visum einreisen.
Einreise aus der EU bzw. dem EWR
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger von einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums aus nach Deutschland einreisen möchten, gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Staatsangehörigkeit.
Ob Sie zu anderen Bedingungen einreisen können, hängt von der Art Ihres Aufenthaltstitels in dem betreffenden Land der EU bzw. des EWR ab.
Sind Sie Familienangehöriger eines Bürgers der EU oder des EWR, selbst jedoch weder Unions-, EWR-Bürger noch Schweizer, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Sie erhalten dann in Deutschland von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
Eine gültige Aufenthaltskarte eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union entbindet Sie von der Visumspflicht.
Besitzen Sie ein Aufenthaltsrecht, das Sie zu EU-weiter Mobilität berechtigt, benötigen Sie für Besuchsreisen nach Deutschland kein Visum.
Beabsichtigen Sie, länger als 90 von 180 Tagen im Jahr zu bleiben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein zweckentsprechendes Visum nötig ist und im Land Ihres aktuellen Aufenthalts erteilt werden kann. In Deutschland müssen Sie dann nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Haben Sie dagegen ein Daueraufenthaltsrecht in einem anderen Mitgliedstaat der EU, können Sie in der Regel visumfrei nach Deutschland einreisen und bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.