Die Mängelmeldung ist an sich gegenstandslos, da an dieser Stelle überhaupt kein Radweg, sondern ein Gehweg ist.
Viel schlimmer als der kleine Ast, dem man als Fußgänger leicht ausweichen kann, sind doch die Radfahrer, die immer noch über den Gehweg brettern, obwohl die Beschilderung doch schon vor Monaten geändert wurde.
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