This is a cache of https://service.jena.de/de/registrierung-von-mittelgrossen-feuerungs-gasturbinen-und-verbrennungsmotorenanlagen. It is a snapshot of the page at 2024-10-31T06:01:10.729+0000.
Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen - Registrierung mittelgroßer Anlagen | Jena Service Dummy link to fix Firefox-Bug: First child with tabindex is ignored

Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen - Registrierung mittelgroßer Anlagen

Betreiber mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen müssen ihre Anlagen elektronisch oder schriftlich bei der unteren Immissionsschutzbehörde mittels Formular (siehe -> Unterlagen) anzeigen.

Seit 20.06.2019 ist die neue 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen in Kraft. Sie besagt u.a., dass Anlagenbetreiber ihre Anlagen melden müssen. Ausführliche Informationen zu den Regelungen finden Sie im Umweltportal der Stadt:

Bei den einzuhaltenden Fristen unterscheidet die 44. BImSchV zwischen Bestandsanlagen und Neuanlagen.

Bestandsanlagen

Bestehende Anlagen im Sinne der Verordnung sind Anlagen,

  • die bereits vor dem 20.12.2018 betrieben bzw.
  • die bis zum 19.12.2017 nach § 4 bzw. § 16 des BImSchG genehmigt und spätestens am 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden.

Bestandsanlagen sind bis spätestens 01.12.2023 bei der unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Jena anzuzeigen.

Neuanlagen

Neuanlagen im Sinne der Verordnung sind Anlagen, die nach dem 19.12.2017 genehmigt bzw. nach dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden.

Neuanlagen sind umgehend anzuzeigen.

Anlagen in der Errichtung

Aktuell in der Errichtung befindliche Anlagen sind vor der Inbetriebnahme anzuzeigen.

Für die Anzeige einer Anlage steht dem Anlagenbetreiber ein ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung (Anzeigeformular 44. BImSchV [PDF]).

Das Anzeigeformular enthält neben den Angaben nach Anhang 1 der 44. BlmSchV auch Angaben zu emissionsrelevanten Änderungen, einem Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage. Dieses Änderungen sind ebenfalls mit diesem Formular anzuzeigen.

Der Betreiber übermittelt das ausgefüllte und unterzeichnete Anzeigeformular an die zuständige Behörde per

  • E-Mail: umweltschutz@jena.de oder
  • Post: Stadt Jena, Untere Immissionsschutzbehörde, Am Anger 26, 07743 Jena.

Bei dieser Registrierung handelt sich um eine Übergangslösung die bis zur Umsetzung einer bundeseinheitlichen webbasierten Anwendung angewandt wird.

Die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Jena führt nach Rücksendung des Anzeigeformulars das Anzeigeverfahren durch und macht die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen (Anlagenregister 44. BImSchV [PDF]) auf der Webseite der Stadt Jena öffentlich zugänglich (§ 36 der 44. BImSchV).

Tag Zeiten
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Um vorherige terminvereinbarung wird gebeten.

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Kirchhof

Sachbearbeiterin

Team Immissionsschutz

E-Mail: petra.kirchhof@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5272

Frau Schübl

Sachbearbeiterin

Team Immissionsschutz

E-Mail: christin.schuebl@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5270

Standort

Team Immissionsschutz

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland

Downloads