Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen - Registrierung mittelgroßer Anlagen
Betreiber mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen müssen ihre Anlagen elektronisch oder schriftlich bei der unteren Immissionsschutzbehörde mittels Formular (siehe -> Unterlagen) anzeigen.
Details
Seit 20.06.2019 ist die neue 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen in Kraft. Sie besagt u.a., dass Anlagenbetreiber ihre Anlagen melden müssen. Ausführliche Informationen zu den Regelungen finden Sie im Umweltportal der Stadt:
Ablauf/Fristen
Bei den einzuhaltenden Fristen unterscheidet die 44. BImSchV zwischen Bestandsanlagen und Neuanlagen.
Bestandsanlagen
Bestehende Anlagen im Sinne der Verordnung sind Anlagen,
- die bereits vor dem 20.12.2018 betrieben bzw.
- die bis zum 19.12.2017 nach § 4 bzw. § 16 des BImSchG genehmigt und spätestens am 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden.
Bestandsanlagen sind bis spätestens 01.12.2023 bei der unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Jena anzuzeigen.
Neuanlagen
Neuanlagen im Sinne der Verordnung sind Anlagen, die nach dem 19.12.2017 genehmigt bzw. nach dem 20.12.2018 in Betrieb genommen wurden.
Neuanlagen sind umgehend anzuzeigen.
Anlagen in der Errichtung
Aktuell in der Errichtung befindliche Anlagen sind vor der Inbetriebnahme anzuzeigen.
Unterlagen
Für die Anzeige einer Anlage steht dem Anlagenbetreiber ein ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung (Anzeigeformular 44. BImSchV [PDF]).
Das Anzeigeformular enthält neben den Angaben nach Anhang 1 der 44. BlmSchV auch Angaben zu emissionsrelevanten Änderungen, einem Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage. Dieses Änderungen sind ebenfalls mit diesem Formular anzuzeigen.
Der Betreiber übermittelt das ausgefüllte und unterzeichnete Anzeigeformular an die zuständige Behörde per
- E-Mail: umweltschutz@jena.de oder
- Post: Stadt Jena, Untere Immissionsschutzbehörde, Am Anger 26, 07743 Jena.
Bei dieser Registrierung handelt sich um eine Übergangslösung die bis zur Umsetzung einer bundeseinheitlichen webbasierten Anwendung angewandt wird.
Die untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Jena führt nach Rücksendung des Anzeigeformulars das Anzeigeverfahren durch und macht die im Anlagenregister enthaltenen Informationen nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen (Anlagenregister 44. BImSchV [PDF]) auf der Webseite der Stadt Jena öffentlich zugänglich (§ 36 der 44. BImSchV).
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Kirchhof | Sachbearbeiterin Team Immissionsschutz |
E-Mail: petra.kirchhof@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5272 |
Frau Schübl | Sachbearbeiterin Team Immissionsschutz |
E-Mail: christin.schuebl@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5270 |