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Fahrzeuge nach Jena ummelden

Hierbei handelt es sich um die Ummeldung bzw. Umschreibung eines zugelassenen oder außerbetriebgesetzten Fahrzeuges nach Jena mit oder ohne Halterwechsel.

Bei noch zugelassenen Fahrzeugen ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich.

Der Fahrzeughalter hat bei Umzug innerhalb des Bundesgebietes den Wohnsitzwechsel bei der zuständigen zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz oder Betriebssitz) anzuzeigen und die Fahrzeugpapiere ändern zu lassen.

Der Käufer eines zugelassenen Fahrzeuges hat die Pflicht das Fahrzeug unverzüglich auf sich zuzulassen oder abzumelden.

Bei noch zugelassenen Fahrzeugen ist jetzt auch bei Halterwechsel eine bundesweite Kennzeichenbeibehaltung möglich. Bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen muss ein neues Kennzeichen von der zuständigen zulassungsbehörde vergeben werden.

  • zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Kfz-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
  • gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer bestehenden Kurzzeitzulassung für das Fahrzeug der Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sowie die Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden müssen.

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Umschreibung von außerhalb mit und ohne Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens 27,00 € - 30,00 €
Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens 17,20 €
bei erhöhten Datenerfassungsaufwand, wenn technische Fahrzeugdaten im örtlichen Register nicht verfügbar sind 15,30 €
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung der zulassungsbescheinigung Teil II notwendig ist 15,30 €
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens 10,20 €
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens 2,60 €
ist ein Umtausch von Fahrzeugbrief in zulassungsbescheinigung Teil II oder die Neuausstellung einer zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich 10,00 € - 20,00 €
Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827