Fahrzeuge nach Jena ummelden
Hierbei handelt es sich um die Ummeldung bzw. Umschreibung eines zugelassenen oder außerbetriebgesetzten Fahrzeuges nach Jena mit oder ohne Halterwechsel.
Bei noch zugelassenen Fahrzeugen ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich.
Details
Der Fahrzeughalter hat bei Umzug innerhalb des Bundesgebietes den Wohnsitzwechsel bei der zuständigen zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz oder Betriebssitz) anzuzeigen und die Fahrzeugpapiere ändern zu lassen.
Der Käufer eines zugelassenen Fahrzeuges hat die Pflicht das Fahrzeug unverzüglich auf sich zuzulassen oder abzumelden.
Bei noch zugelassenen Fahrzeugen ist jetzt auch bei Halterwechsel eine bundesweite Kennzeichenbeibehaltung möglich. Bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen muss ein neues Kennzeichen von der zuständigen zulassungsbehörde vergeben werden.
Unterlagen
- zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Kfz-Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
- Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung (Original)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, ehemals Versicherungs-Doppelkarte)
- SEPA-Lastschriftmandat
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter (siehe Downloads)
- gegebenenfalls Erklärung zur Verwendung der Geschäftsadresse im Rahmen der zulassung von Fahrzeugen auf Einzelunternehmen und Selbstständige (siehe Downloads)
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer bestehenden Kurzzeitzulassung für das Fahrzeug der Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sowie die Kennzeichen zur Entwertung vorgelegt werden müssen.
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Umschreibung von außerhalb mit und ohne Halterwechsel und Zuteilung eines neuen Kennzeichens | 27,00 € - 30,00 € |
Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens | 17,20 € |
bei erhöhten Datenerfassungsaufwand, wenn technische Fahrzeugdaten im örtlichen Register nicht verfügbar sind | 15,30 € |
wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung der zulassungsbescheinigung Teil II notwendig ist | 15,30 € |
bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens | 10,20 € |
bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens | 2,60 € |
ist ein Umtausch von Fahrzeugbrief in zulassungsbescheinigung Teil II oder die Neuausstellung einer zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich | 10,00 € - 20,00 € |
Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 0,30 € pro verwendetes Klebesiegel.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |