Chancengleichheit der Geschlechter - Beratung und Unterstützung
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Art. 3 Abs. 2).
Details
- Unterstützung von Ratsuchenden in Sachen Chancengleichheit der Geschlechter
- Lobbyarbeit gegen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung
- Initiativen und Aktionen zur praktischen Durchsetzung der Chancengleichheit
- Förderung, Koordinierung und Begleitung von Genderprojekten und -initiativen
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Öffnungzeiten
termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Dr. Kerstin Haupt | Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellungsstelle |
E-Mail: gsb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2003 Raum: 05_04 |
Frau Andrea Poppe | Mitarbeiterin Gleichstellungsstelle |
E-Mail: gsb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2636 Raum: 05_04 |