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Dafür sind mit hoher Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen nach §45 (9) StVO nicht erfüllt. Außerdem ist Radfahrern das Befahren des Gehwegs stadtauswärts jetzt schon erlaubt (Vz. 239 + 1022-10), außer bei der Unterführung, dort sind nicht einmal die Voraussetzungen für eine Freigabe des Gehwegs erfüllt.

Es könnte auch helfen, die Schutzstreifenmarkierung zu entfernen. Es ist nämlich so, daß man als Radfahrer von Kraftfahrern mit deutlich weniger Abstand überholt wird, wenn ein Schutzstreifen markiert ist. Dieser wird dann von den meisten Kraftfahrern als eigene Fahrspur für Radfahrer wahrgenommen. Kaum ein Kraftfahrer kennt die Details bzgl. Schutzstreifen, meisten kennen nicht einmal den Begriff. Das wird sich auch kaum ändern. In der Praxis bedeutet ein Schutstreifen, daß ich als Radfahrer enger überholt werde.

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