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Einreise und Aufenthalt zwecks beruflicher ausbildung

Sie sind herzlich willkommen auf dem deutschen ausbildungsmarkt. Unter Angabe Ihres Herkunftslandes im Konfigurator erfahren Sie mehr über Ihre persönlichen Bedingungen für Einreise und Aufenthalt im Hinblick auf Ihre Staatsangehörigkeit.

Für Staatsbürger aus Ländern der EU bzw. des EWR gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie sind also berechtigt, sich in jedem EU-Land Ihrer Wahl niederzulassen und eine ausbildung zu beginnen. Dazu benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel.

Als Schweizer oder Familienangehöriger eines Schweizers erhalten Sie das Aufenthaltsrecht-CH als elektronischen Aufenthaltstitel und dürfen ebenfalls eine ausbildung in Deutschland aufnehmen.

Liegt Ihr Herkunftsland außerhalb der EU bzw. des EWR, benötigen Sie für Ihre Einreise in den meisten Fällen ein zweckentsprechendes Visum. Möchten Sie eine berufliche ausbildung beginnen, beantragen Sie ein Visum für Erwerbstätigkeit nach §18 bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland.

Visum

Das Visum wird erteilt, wenn Sie bereits das ausbildungsangebot eines deutschen Unternehmens vorweisen können. Ihre Arbeitsbedingungen dürfen sich nicht von denen deutscher Auszubildender unterscheiden.

Für Ihr Visum müssen Sie außerdem nachweisen, dass Ihr Lebensunterhalt während der ausbildung gesichert ist und dass Sie über Deutsch-Kenntnisse verfügen. Neben Ihrer schulberuflichen oder betrieblichen ausbildung dürfen Sie deshalb auch 10 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die nichts mit Ihrer ausbildung zu tun hat.

Bei einer schulischen Berufsausbildung benötigen Sie zusätzlich ein Einladungsschreiben der Schule oder einer Gastfamilie mit der Bestätigung, dass für Ihre Unterbringung und Verpflegung gesorgt ist.

Nach der Ankunft

Nach Ihrer Einreise beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einen Aufenthaltstitel, auch wenn Sie nach den Bestimmungen Ihres Herkunftslandes ohne Visum einreisen konnten.

Im Fall einer schulischen Berufsausbildung bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz. Beginnen Sie eine betriebliche ausbildung, beantragen Sie einen Aufenthaltserlaubnis nach § 17 Aufenthaltsgesetz.

Sie dürfen Ihre betriebliche ausbildung nur dann beginnen, wenn eine Arbeitsaufnahme im Aufenthaltstitel ausdrücklich erlaubt wird. Dafür muss die Bundesarbeitsagentur für Arbeit Ihrer ausbildung zustimmen, es sei denn, Sie sind Absolvent einer deutschen Auslandsschule oder die gewählte ausbildung ist grundsätzlich zustimmungsfrei.

Ob die von Ihnen geplante Aus- oder Fortbildung zustimmungspflichtig ist, können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihres zukünftigen Aufenthaltsortes erfragen.

Einreise und Aufenthalt zur Suche nach einer ausbildung

Junge Menschen unter 25 Jahren, die Deutsch-Kenntnisse mindestens auf Niveau B2 haben sowie eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule, können gemäß dem Fachkräfteeinwandserungsgesetz ein Visum zwecks Suche nach einem ausbildungsplatz beantragen. Der Aufenthalt ist dann bis zu 6 Monate erlaubt. Ihr Lebensunterhalt muss in dieser Zeit gesichert sein.

Beratungsangebote

Es ist unschätzbar wertvoll, Hilfe zu bekommen, wenn man nicht mehr weiter weiß. Deshalb gibt es in Deutschland viele Beratungsstellen, die Hilfesuchenden in den unterschiedlichsten Lebenssituationen mit Fachwissen zur Seite stehen.

Lebenshaltungskosten

Unter Lebenshaltungskosten werden alle nötigen Geldausgaben zusammengefasst, die ein Haushalt durchschnittlich im Monat tätigen muss. Dazu zählen Aufwendungen für Wohnen, Gesundheit, Lebensmittel, Mobilität und Freizeit. Weitere Bereiche sind z. B. Beklei

Einen Ort zum Leben finden

Sie suchen eine Wohnung in Jena? Erste Orientierung bietet Ihnen das Internet. Über Webseiten für Immobilien und auch Inserate auf Anzeigenseiten können Sie schnell fündig werden. Mitunter gibt es Aushänge direkt an den zu vermietenden Objekten. Auch in d

Gesundheitssystem in Deutschland

Um medizinische Hilfe in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dafür zahlen die Versicherten einen monatlichen Beitrag. Für Arbei