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Erste VG-Entscheidung zur Beitragserhebung im Burgweg – Straßenbaubeiträge
Allgemein

Erste VG-Entscheidung zur Beitragserhebung im Burgweg

Das Verwaltungsgericht Gera hat im Rahmen einer Eilentscheidung am 17.12.2019 (Beschluss 3 E 2247/19 Ge) erstmals über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen im Burgweg nach Änderung der Thüringer Kommunalabgabengesetzes im September des Jahres entschieden. Die Stadt Jena hatte 14 Anlieger im Burgweg-Abschnitt zwischen dem Camsdorfer Ufer und der Otto-Wagner-Straße veranlagt, weil hier die Schlussrechnung vor dem 31.12.2018 eingegangen war, die Abschaffung der Beitragserhebung durch die Landesregierung aber erst mit dem 01.01.2019 in Kraft getreten ist.

Dieser Beitragserhebung hat das Verwaltungsgericht nun im Wesentlichen zugestimmt. So konnte die 3. Kammer des VG Gera hinsichtlich der vom Rechtsanwalt einer Anliegerin begründeten Nichtberücksichtigung von Grundstückseigentümern im streitgegenständlichen Straßenabschnitt keine Fehler feststellen, ebenso beanstandete man die umzulegenden Kosten nicht. Auch wurde die (in der Vergangenheit von Bürgerinitiativen ebenso als Argument benannte) Erschließung des Hausbergviertels nicht als ursächlich für die Erneuerung des Burgwegs festgestellt, sondern hierbei spielten nach Meinung der Richter Zustand und Alter der Straße die entscheidende Rolle.

Was das Gericht in seiner Entscheidung vom 17.12.2019 jedoch monierte, war die, aus seiner Sicht, nicht ausreichende Zahl von zu veranlagenden Grundstücken. Dass die Stadt Jena im Rahmen ihrer Beitragserhebung nur Grundstücke bis zur Otto-Wagner-Straße herangezogen habe, sei fehlerhaft so das Verwaltungsgericht Gera. Hier sei man der Meinung, dass sämtliche Grundstücke vom Camsdorfer Ufer bis zur Schlendorfer Straße bei der Verteilung der Herstellungskosten hätten Berücksichtigung finden müssen – dies unabhängig davon, dass im Bereich von der Otto-Wagner-Straße bis zur Schlendorfer Straße bislang noch keine Straßenerneuerung stattgefunden habe. Deshalb wurde dem Wunsch der Anliegerin auf Aussetzung der Vollziehung in der Eilentscheidung Recht gegeben.

Rainer Sauer ist verantwortlicher Abteilungsleiter für Beitragserhebung bei der Stadt Jena. Er sagte: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat uns überrascht, da wir nicht vorhaben, auch die rund 25 Grundstücke im oberen Teil des Burgwegs mit zu veranlagen. Grundsätzlich sind wird aber an Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gebunden und müssen spätere Verfahren abwarten.“ Was ihn gefreut habe sei, dass die Argumente der Stadt zur Veranlagung im Burgweg im Wesentlichen bestätigt worden sind, man also fast alles richtig gesehen und gemacht habe. „Hier ging es um einen Einzelfall. Das wird zu berücksichtigen sein, wird aber erst einmal zu keiner grundsätzlich neuen Veranlagung führen. Sollte sich die Sicht des Gerichts jedoch in weiteren Urteilen bestätigen, wäre die Stadt verpflichtet, die Ausbaukosten des Burgwegs tatsächlich auf alle 40 Anlieger zwischen Camsdorfer Ufer und Schlendorfer Straße umzulegen“, so Sauer.

LESEN SIE ZUM BERICHT AUCH DIESEN ARTIKEL AUS DER OSTTHÜRINGER ZEITUNG VOM 20.12.2019! /  SvM

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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