Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auf Antrag wird eine kostenpflichtige amtliche Bestätigung, dass aktuell keine Abgabenrückstände für den Antragsteller bei der Stadtverwaltung Jena bestehen, erstellt.
Der Antrag (siehe Downloads) ist schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - beim Fachdienst Buchhaltung / Vollstreckung einzureichen.
Unterlagen
- korrekte und vollständige Bezeichnung der Firma bzw. Vor- und Nachname einer Privatperson (Gewerbetreibender)
- Anschrift des Firmensitzes bzw. des Gewerbeinhabers
- Telefonnummer für Rückfragen
Bitte benutzen Sie das Antragsformular (-> Downloads).
Öffnungszeiten
Hinweis
Der Fachdienst Buchhaltung und Vollstreckung ist aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres für jeglichen Besucherverkehr geschlossen. Bitte melden Sie sich per E-Mail unter: vollstreckung@jena.de oder buchhaltung@jena.de.
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:30 - 11:30 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Bescheinigung steuerliche Unbedenklichkeit | 5,00 € |
Abholung erfolgt in der Regel im Sekretariat des Fachdienstes Buchhaltung / Vollstreckung, Am Anger 28, 07743 Jena, 3. Etage gegen Vorauskasse in bar oder per EC-Karte, Postversand mit Heranziehungsbescheid zu Gebühren und Auslagen
Rechtsgrundlagen
- Gebührenverzeichnis Ziff. 16.1 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena vom 04.11.2015, veröffentlicht im Amtsblatt 30/16 vom 28.07.2016 (Satzung zur 2. Änderung, Amtsblatt 18/18)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Kathrin Gürbüz | Sachbearbeiterin Sitzungsdienst / Sekretariat Fachdienst Finanzen |
E-Mail: kathrin.guerbuez@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3252 Fax: 0049 3641 49-3044 Raum: 01.02_17 |