Weitere Informationen zum vorhaben
Unmittelbar am Kunitzburgweg beabsichtigt die Familie Clauß von der Thüringer Weingut GmbH, die bereits das Weingut in Bad Sulza betreibt, seit 2010 auch die unmittelbar an die Stallanlagen grenzenden Flächen des Grafenbergs bei Kunitz aufrebt und vor Ort vorhandene bauliche Anlagen bereits nutzt, ein weiteres Weingut zu etablieren. Das Weingut soll durch die Agrar e.G. errichtet und anschließend an Familie Clauß verpachtet werden. Die verbleibenden Flächen sollen wohnbaulich genutzt werden.
Vordringliche Planungsziele sind:
- Entwicklung, Neuordnung und Sicherung von Flächen für die Errichtung eines Weingutes sowie für kleinteiligen Wohnungsbau im Bereich der aktuell als Ziegenstall genutzten Flächen östlich des Kunitzburgweges und nördlich der Wohnbebauung „Im Linsenland“;
- Festsetzung einer Sondergebiets-Fläche für das Weingut sowie eines allgemeinen Wohngebietes für insgesamt ca. 35 Wohneinheiten;
- Treffen von Festsetzungen i.S.d. kleinteiligen Siedlungsbaues unter besonderer Berücksichtigung ökologischer und klimarelevanter Aspekte (Bauweise und Ausformung der baulichen Hülle);
- Sicherung der vorhabengerechten medienseitigen und verkehrlichen Erschließung von der Straße Im Mißrigen aus in Form eines öffentlichen Erschließungsringes, ergänzend Herstellung einer privaten Behelfszufahrt aus Richtung Kunitzburgweg;
- fußläufige Anbindung in Richtung Kunitzburgweg sowie in südliche Richtung (Kita-Fläche, Laasaner Straße);
Förderung einer effizienten Energieversorgung, Nutzung solarer Energie;
- Schließung lokaler Wasserkreisläufe durch Nutzung, Rückhalt und – sofern möglich – Versickerung von Regenwasser auf den Baugrundstücken;
- Unterbringung der erforderlichen Stellplätze auf den jeweiligen Baugrundstücken;
- Ausweisung notwendiger Ausgleichs- und artenschutzrechtlicher Maßnahmen.
Letzter Beschluss zum vorhaben
- Beschlussvorlage 23/2244-BV – Beschluss des Stadtrates vom 24.01.2024 „Einleitungsbeschluss für den Bebauungsplan B-Ku 04 „Wohnen am Weingut“ im Ortsteil Kunitz“
Aktueller Bearbeitungsstand
Mit dem Beschluss des Stadtrates kann mit der Erarbeitung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes begonnen werden.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB's) gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2025. Die Umsetzung der Planung erfolgt frühestens ab 2026.
Kosten soweit bezifferbar
Die Kosten der Planung übernimmt die vorhabenträgerin.
Betroffenes Gebiet
Kunitz
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen / Wohnen
Stadtentwicklung / Stadtplanung
Wirtschaft / Arbeit
Bürgerbeteiligung
Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.
Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Planverfahren gem. BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.
Aktualisierungsdatum
18.10.2024
Versionsnummer
1.0
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