Stadt Jena stärkt Ausländerbehörde deutlich
Ab Januar 2023 wird die Ausländerbehörde ein eigener Fachdienst innerhalb der Stadtverwaltung Jena und mit zwölf zusätzlichen Planstellen gestärkt. Damit kann die Stadt Jena dem gestiegenen Bedarf einer schnellen und unbürokratischen Einbürgerung, so auch von internationalen Fachkräften, besser gerecht werden.
Benjamin Koppe als zuständiger Dezernent für Finanzen, Sicherheit und bürgerservice schätzt ein:
„Die zukünftige strategische Ausrichtung der Ausländerbehörde, gerade im Hinblick auf Fachkräftemangel und Einwanderung, wird durch die Weiterentwicklung ihrer Struktur und der Zuführung von Personal neu definiert. Die Sichtbarkeit für Bürger und Politik wird damit deutlich erhöht mit dem Ziel, den Fachdienst als Willkommensbehörde weiterzuentwickeln. Aufgrund von zahlreichen Änderungen im Ausländerrecht ist davon auszugehen, dass das Amt in Zukunft weiter wachsen und stärker aufgestellt werden muss.“
Mit der Personalaufstockung und weiteren Strukturentscheidungen kommt die Stadt der Umsetzung des Beschlusses zum Chancen-Aufenthaltsrecht der Bundesregierung zuvor, der die Attraktivität der Zuwanderung in Deutschland weiter verbessern soll.
Neue Struktur und mehr Personal bieten Entlastung für angespannte Personalsituation
Nötig wurde die personelle Stärkung und Neuaufstellung der Ausländerbehörde durch die seit längerer Zeit bestehende angespannte Personalsituation. Bereits Mitte des Jahres 2022 wurde daher die Entscheidung getroffen, die Ausländerbehörde als eigenen Fachdienst weiterzuentwickeln und Kernaufgaben zu fokussieren. Das bisher dazugehörige Team Standesamt wird ab dem 1. Januar 2023 dem Fachdienst Bürger- und Familienservice zugeordnet, da es inhaltlich sehr viele Aufgabenüberschneidungen gibt.
Die neue Struktur soll nicht nur die personelle Unterbesetzung beheben, sondern auch der stetig steigenden Anzahl von zugewanderten Personen in der Stadt Jena gerecht werden. Allein im Jahr 2022 haben die Mitarbeitenden in der Ausländerbehörde zusätzlich 1.900 geflüchtete Menschen aus der Ukraine erfasst und mit entsprechenden Aufenthaltsberechtigungen ausgestattet.
Der kommissarische Fachdienstleiter der Ausländerbehörde, Olaf Schroth, sagt dazu:
„Dies war ein angesichts der ohnehin bestehenden Spannungslage ein unvergleichlicher Kraftakt. Dafür, und für die konsequente intensive Arbeit der letzten Jahre, hier ein herzlicher Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Auswahlverfahren gestartet
Aktuell findet ein Auswahlverfahren zur Besetzung der im nächsten Haushalt neu verankerten Stellen statt. So ist zu erwarten, das in den kommenden Monaten neue Mitarbeitende eingestellt, geschult und stufenweise in den Bearbeitungsprozess eingegliedert werden können. Es besteht die begründete Hoffnung, dass zum Ende des Jahres, auch mit den weiteren zu erwartenden Änderungen der Rechtslage, eine stabile Situation für Bearbeitungszeiten entstanden ist.
Verkürzte Bearbeitungszeiten für Antragsteller - Künftig nur noch ein persönlicher Termin notwendig
Im operativen Tagesgeschäft werden in Kürze die Bearbeitungsprozesse konsequent umgestellt. Es ist weder zumutbar noch sinnvoll, dass Termine acht bis neun Monate im Voraus vergeben werden. Daher werden vorübergehend keine Onlinetermine mehr vereinbart bzw. buchbar sein. Vielmehr werden die Betroffenen durch persönliche Ansprache kontaktiert und um Einreichung der erforderlichen Unterlagen gebeten. So kann durch geschulte und erfahrene Mitarbeitende die erforderliche fachliche Tiefenprüfung stattfinden. Künftig soll in einem einzigen, individuell vereinbarten persönlichen Termin der Antrag, etwa mit der Aufnahme der erforderlichen Biometriedaten, abgeschlossen werden. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit um etwa die Hälfte, was zu einer schrittweisen Erhöhung der persönlichen Vorsprachen führen kann. Diese Verfahrensweise wird in einer Projektphase angewendet, evaluiert, angepasst und für eine zukünftige Anwendbarkeit weiterentwickelt.