Aufenthalt - Asylverfahren
Politisch Verfolgte genießen Asyl (Artikel 16a Grundgesetz).
Wer dieses Recht für sich in Anspruch nehmen will, muss sich einem Asylverfahren (Anerkennungsverfahren) unterziehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt das Asylverfahren durch. Die Ausländerbehörde Jena vollzieht die aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen. Im gesamten Verfahren ist die Behörde an die Entscheidung des Bundesamtes gebunden.
Der Antrag wird in Thüringen in Suhl gestellt.
Details
Asylantrag
Asylsuchende, die Schutz vor Verfolgung suchen, müssen sich in Thüringen persönlich unter folgender Adresse melden:
Erstaufnahmeeinrichtung Suhl
Weidbergstraße 24-26
98527 Suhl
Wohnsitzbeschränkung
Ihnen wurde von der Landesaufnahmestelle Jena als Wohnsitz zugewiesen. Deshalb ist Ihr Wohnsitz während des Asylverfahrens auf Jena beschränkt.
Aufenthaltsbeschränkung
In den ersten drei Monaten ist der Aufenthalt auf den Freistaat Thüringen beschränkt. Anschließend dürfen sich Asylbewerber im gesamten Bundesgebiet aufhalten.
Beschäftigung
Asylbewerber haben drei Monate nach Asylantragstellung einen sogenannten nachrangigen Arbeitsmarktzugang. Verdeutlicht wird dies durch den Eintrag: "Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde. Selbständige Tätigkeit nicht erlaubt."
Das bedeutet: Wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot besteht (Arbeitsvertrag), sind die Unterlagen in der Ausländerbehörde vorzulegen. Die Ausländerbehörde fragt die Bundesagentur für Arbeit an, ob die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt wird.
Aufenthaltstitel
Nachdem Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angehört wurden, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung. Dieses Dokument enthält die Informationen zu Wohnsitz, Aufenthalt und Beschäftigung.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
Dienstag | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Freitag | 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
---|---|
Erteilung Duldung als Klebeetikett | 58,00 € |
Erteilung Duldung mit Trägervordruck |
62,00 € |
Erneuerung Duldung als Klebeetikett |
33,00 € |
Erneuerung Duldung mit Trägervordruck |
37,00 € |
Aufhebung oder Änderung Auflage zur Duldung |
50,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Asylgesetz (AsylG)
- Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
termin
Die Ausländerbehörde arbeitet nach einem terminsystem. In der Regel erhalten Sie von unserer Behörde einen termin mit terminkennung für die nächste Vorsprache. Eine halbe Stunde vor dem termin können Sie sich am mehrsprachigen Anmeldeterminal der Ausländerbehörde mit der terminkennung anmelden. Nur wer keinen termin erhalten hat sollte ein Ticket für "Asyl" am Anmeldeterminal ziehen.
Es kann passieren, dass der termin außerhalb der oben angegebenen Sprechzeiten liegt. Mit der terminkennung kann man sich auch außerhalb dieser Zeiten am Anmeldeterminal melden, aber frühestens eine halbe Stunde vor dem termin.
Tickets für Asylangelegenheiten ohne termin können an den Sprechtagen bis 11:00 Uhr gezogen werden.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Herr Buntrock | Sachbearbeiter Asyl Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3353 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Deichstetter | Sachbearbeiter Asyl Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3349 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Prester | Sachbearbeiterin Asyl Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3749 Fax: 0049 3641 49-3769 |