führungszeugnis
Im Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis, Aufenthaltstitel (eAT) oder der eID-Karte ein führungszeugnis online beantragen.
Sie können ein führungszeugnis bestellen:
- für private Zwecke (bspw. zur Vorlage beim Arbeitgeber)
- zur Vorlage bei einer Behörde oder (bspw. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis)
- als erweitertes führungszeugnis - für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde (Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen, z. B. Schule oder Sportverein).
Details
Das führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Darin wird verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist. Es dient damit im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit z. B. bei der Arbeitsaufnahme.
Das für persönliche Zwecke ausgestellte führungszeugnis wird auch als Privatführungszeugnis bezeichnet. Wird es zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt, handelt es sich um ein Behördenführungszeugnis.
Privatführungszeugnis
Das Privatführungszeugnis wird im allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.
Bei der Antragstellung ist keine Vertretung (außer gesetzliche Vertretungsperson - z. B. bei Minderjährigen) durch eine bevollmächtigte Person möglich. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein führungszeugnis beantragen kann.
Behördenführungszeugnis
Ein Behördenführungszeugnis wird benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten will oder eine amtliche Erlaubnis, zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis, beantragen will.
Bei der Antragstellung ist keine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person möglich. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der Antrag stellenden Person ein führungszeugnis beantragen kann.
Erweitertes führungszeugnis
Das erweiterte führungszeugnis kann für Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Bei Antragstellung ist der Wunsch bzgl. eines erweiterten führungszeugnisses ausdrücklich zu äußern.
Europäisches führungszeugnis
Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, wird ein führungszeugnis erteilt, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches führungszeugnis).
Echtheitsbescheinigung
Wenn das führungszeugnis (Belegart N) im Ausland bei einer ausländischen Behörde vorgelegt werden soll, wird es oftmals nur dann anerkannt, wenn es mit einer zusätzlichen Echtheitsbescheinigung versehen ist.
Ob und welche Form der Echtheitsbescheinigung verlangt wird, hat die Antrag stellende Person selbst in Erfahrung zu bringen. Entsprechende Auskünfte erteilen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Überbeglaubigung
Eine Überbeglaubigung muss zusätzlich formfrei beim Bundesamt für Justiz beantragt werden und kostet zusätzlich 13,- Euro.
Apostille
Eine Apostille wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln angebracht und muss dort zusätzlich beantragt werden.
Hinweis
Es empfiehlt sich, bei der Beantragung anzugeben, ob und welche Echtheitsbescheinigung benötigt wird, damit der Antrag auf Erteilung eines führungszeugnisses gesondert mit den entsprechenden Zusatzangaben an das Referat IV 2 des Bundesamts für Justiz geschickt werden kann.
Personen aus dem Ausland
Anträge von Personen, die im Ausland leben, können beim Bundesamt für Justiz online, durch persönliches Erscheinen oder formlos per Post oder Telefax, jedoch nicht per E-Mail, an die nachstehenden Adresse gestellt werden.
Bei persönlichem Erscheinen:
Bundesamt für Justiz
Besucherservice
Adenauerallee 99–103
53113 Bonn
Bei schriftlicher Antragstellung:
Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn
Ablauf/Fristen
Privatführungszeugnis
Der Antrag wird dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt, wo das führungszeugnis ausgestellt wird. Das Privatführungszeugnis wird mit der Post an die angegebene Privatadresse zugesandt.
Behördenführungszeugnis
Der Antrag wird dem Bundeszentralregister nach Bonn übersandt. Auf dem führungszeugnisantrag hat die Meldebehörde die Belegart "O" bzw. "OG" zu vermerken.
Zu beachten ist, dass das führungszeugnis nicht der Antrag stellenden Person, sondern der Behörde unmittelbar übersandt wird. Es besteht auch die Möglichkeit, das Behördenführungszeugnis im Zweifelsfall zunächst an ein von der Antrag stellenden Person zu benennendes Amtsgericht schicken zu lassen, damit die Antrag stellende Person es dort einsehen und auf diese Weise feststellen kann, welche Eintragungen es enthält.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Privatführungszeugnis | 13,00 € |
Behördenführungszeugnis | 13,00 € |
Erweitertes führungszeugnis | 13,00 € |
Europäisches führungszeugnis | 13,00 € |
Überbeglaubigung | 20,00 € (zusätzlich zum führungszeugnis) |
Apostille | 13,00 € (zusätzlich zum führungszeugnis) |
Endbeglaubigung | 25,00 € (zusätzlich zum führungszeugnis) |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |