Aufenthalt zwecks Schulbesuch
Wir heißen Sie herzlich willkommen zu Ihrem Schulbesuch in Deutschland. Unmittelbar nach Ihrer Ankunft beantragen Sie einen Aufenthaltstitel bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Wenn Sie ohne Visum eingereist sind, weisen Sie gegenüber der Ausländerbehörde nach, dass Ihr Schulbesuch an einer ausreichend qualifizierten schule stattfinden wird und die Finanzierung Ihres Aufenthalts gesichert ist.
Ein eigener Aufenthaltstitel zum Zweck des Schulbesuchs kann grundsätzlich nur für einen zeitlich begrenzten Schüleraustausch oder für die Teilnahme an einem kurzfristigen, nicht-studienvorbereitenden Intensivsprachkurs erteilt werden.
Ausnahmen gibt es in Einzelfällen wie z. B. für einen Internatsbesuch. Bitte wenden Sie sich mit solchen Anliegen am besten schon vor Ihrer Einreise an die örtlich zuständige Ausländerbehörde.