Neufassung der Entgeltregelung zur Vermietung von Räumen des Fachdienstes Jugend und Bildung
In seiner Sitzung vom 25.01.2023 beschloss der Jenaer Stadtrat die Neufassung der Entgeltregelung zur Vermietung von Räumen des Fachdienstes Jugend und Bildung.
Weiterhin ist die Stadt Jena zum 01.01.2023, gemäß § 4 Nr. 12 UStG, verpflichtet, für Fachräume, Computerkabinette, Aulen, Küchen sowie Speiseräume Umsatzsteuer abzuführen, sodass sich die Nutzerentgelte aus der neu beschlossenen Satzung entsprechend erhöhen. Allgemeine Unterrichtsräume bleiben von der Umsatzsteuerregelung unberührt.
Die neue Satzung und weitere Informationen finden Sie im Serviceportal.
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