Niederlassungserlaubnis
Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in wenigen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden.
Details
Die allgemeinen Voraussetzungen sind in § 9 Aufenthaltsgesetz geregelt. Sie sind erfüllt, wenn:
- der Ausländer seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,
- sein Lebensunterhalt gesichert ist (kein Bezug öffentlicher Leistungen),
- er mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Versicherungsleistungen nachweist,
- gegen ihn kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
- dem Ausländer die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
- er eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung seiner Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis),
- er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“ auf dem Niveau B1 absolviert),
- er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ mindestens 15 Fragen richtig beantwortet),
- er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen verfügt.
Sonderregelungen gelten beispielsweise für Familienangehörige von Deutschen, für Ausländer, die aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten oder für Hochqualifizierte.
Ablauf/Fristen
Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
- Krankenversicherungsnachweis
- Rentenversicherungsnachweis (in der Regel durch einen Rentenversicherungsverlauf)
- geeignete Einkommensnachweise (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, bei Selbstständigen die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine aktuelle BWA/GUV, Arbeitsvertrag)
- ggf. Zertifikat Integrationskurs
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre |
113,00 € |
Erteilung Niederlassungserlaubnis bis 18 Jahre | 55,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Baumann | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3362 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaiser | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerbehörde |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3350 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Kaßler | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3748 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Scharf | Sachbearbeiterin Name: A - G Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3768 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Alex | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3351 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Oertel | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3367 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Ritter | Sachbearbeiterin Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3357 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Rudolph | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3356 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Stein | Sachbearbeiter Name: H - O Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3745 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Kurch | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3496 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Pihl | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3764 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Rothe | Sachbearbeiterin Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3766 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Schmiedel | Sachbearbeiter Name: P - Z Team Ausländerservice |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3359 Fax: 0049 3641 49-3769 |