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Baumpflege
Bäume erhöhen unsere Lebensqualität. Sie beeinflussen unser Stadtklima positiv.
Bäume sorgen für saubere Luft, dienen als Schattenspender und bieten Schutz für verschiedene Tiere und Pflanzen. Sie tragen nicht nur zur Lärmreduzierung bei, sondern prägen das Stadtbild.
68.667 (Stand 12.08.2024) Bäume stehen auf öffentlichen Flächen der Straßen, Grünanlagen, Spielplätze, an den Gewässern 2. Ordnung sowie den kommunalen Anlagen der Stadt Jena.
33.504 davon sind Einzelbäume und 35.163 stehen im flächenhaften Bestand.
Bei Anfragen, Hinweisen und bei Schadensfällen
bitten wir um:
- ein Foto des betreffenden Baumes
- die Angabe der Baumnummer und deren Farbe
- sowie des Straßennamens.
Bitte geben Sie auch für eventuelle Rückfragen eine Telefonnummer an. Eine entsprechende Nachricht senden Sie bitte an baumpflege@jena.de.
Bei Schäden, z. B. nach Unwetterereignissen können Sie auch den Mängelmelder der Stadt Jena nutzen.
Zuständigkeitsbereiche der Baumpflege
Marke mit Baum-Nr. | Farbe | Bäume im Bereich | |
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KSJ Baumpflege |
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blau/weiß | KSJ Gewässerbäume | baumpflege-gewaesser@jena.de |
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schwarz/gelb | KSJ Friedhöfe | friedhof@jena.de |
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braun/weiß | Kommunale Immobilien | baumpflege-kij@jena.de |
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schwarz/weiß | Jenawohnen | post@jenawohnen.de |
Aufgaben
Baumkontrollen sind zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, zur Ermittlung von Schäden und zur Festlegung von Sicherungs- und Pflegemaßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen durchzuführen. Rechtzeitig durchgeführte baumpflegerische Maßnahmen können spätere Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit verhindern. Hierzu erfolgen Regelkontrollen in Form von Sichtkontrollen durch fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus. (Quelle: FFL Baumkontrollrichtlinien)
Dabei können folgende Maßnahmen festgelegt werden:
- Jungbaumpflege (z. B. Aufbau-, Erziehungsschnitt, Wässern, Baumscheibenpflege)
- Baumpflegemaßnahmen (z. B. Kronenpflege, Totholz entfernen, Lichtraumprofil schneiden)
- eingehende Untersuchung (bei besonderen Umständen z. B. wenn bei Baumaßnahmen Wurzeln abgegraben werden oder eine Verdichtung im Baumumfeld stattfindet)
- Fällung
- Neupflanzung
Bedarf es einer Fällgenehmigung, so wird diese beim Fachdienst Umweltschutz der Stadt Jena beantragt.
Ziele der Baumpflege:
- Nachhaltige Förderung der Vitalität und des Wuchses
- Gewährleistung der Verkehrssicherheit
- Vermeidung von Fehlentwicklungen des Baumes
- Integration des Baumbestandes innerhalb seiner Umgebung
Maßnahmen
- Totholzentnahme und Kronenpflege sind die wesentlichen Pflegemaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der städtischen Bäume.
- Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt) hat die spätere Funktionserfüllung des Baumes zum Ziel.
- Nach einem Anfahrschaden wird der Baum mit Wundschutzfolie versorgt, damit wird ein größerer Schaden (meist Fäule und Pilzbefall) am Baum verhindert.
Grundsätzlich
Der Erhalt der Bäume hat erste Priorität. Jedoch können verschiedene Anzeichen etwa das Absterben des Baumes durch z. B. Krankheiten wie Pilzbefall, lang anhaltende Trockenheit, Vandalismus zu dem Entschluss einer Fällung führen. Da die Entscheidung zwischen Erhalt oder Fällung eines Baumes sehr unterschiedliche Gründe haben kann, stimmen wir uns generell mit verschiedenen Fachdiensten der Stadt Jena ab und beantragen ggf. eine Fällgenehmigung.
Fällgenehmigungen werden durch den Fachdienst Umweltschutz der Stadt Jena erteilt.
Baumersatzpflanzungen der letzten Jahre
Wir wässern 3.000 Bäume im öffentlichem Bereich und ca. 500 Bäume von Fremdfirmen.
Die Bewässerung werden mit Gieß-LKW und Multicar per Sprühlanze oder Schlauch vorgenommen. So erfolgen 6-10 Wässerungen pro Jahr im Durchschnitt mit 100 Litern Wasser pro Baum.
Teilweise werden Wassersäcke und Gießringe verwendet. Die Wassersäcke mit Tröpfchenentwässerung haben jeweils ein Fassungsvermögen von 100 l.
Das Wasser wird aus dem Brunnen auf dem Hof des KSJ und aus 10 Entnahmestellen an der Saale entnommen.
Über das Smart City Projekt werden bereits erste Test-Bewässerungssensoren eingesetzt.
Im digitalen Baumkataster der Stadt Jena werden Informationen zu den städtischen Bäumen rechtssicher dokumentiert und verwaltet.
Diese Daten sind die Arbeitsgrundlage für unsere Baumkontrollen und Pflegemaßnahmen.
Daten im Kataster sind u. a.:
- Baumart
- Pflanzjahr
- Baumhöhe
- Kronendurchmesser
- Vitalität
- Standortbeschreibung
- Fotos
- Kontrolldatum
- Verletzungen
- Maßnahmen
Altersphasen der Bäume
Jugendphase – bis zu 15 Jahren Standzeit
Reifephase – 15 bis ca. 50 Jahre Standzeit
Alterungsphase – ab ca. 50 Jahren Standzeit
Unsere technische Ausstattung besteht aus 2 Hubarbeitsbühnen 22/27 m Höhe, 1 Allradhubbühne 25 m Höhe, 3 Transportern mit Schredder, LKW mit Ladekran, Traktor mit Zugwinde, LKW mit Gießarm, 2 Elektroautos zur Baumkontrolle ebenso 2 Elektro-Fahrräder. Auch kommen immer mehr akkubetriebene Geräte zum Einsatz. Kettensägen wurden auf benzolfreies Benzin umgestellt und z. T. durch akkubetriebende Kettensägen ersetzt. Darüber hinaus sind Tabletts zur Baumkontrolle und neuerdings auch zur Abarbeitung der Maßnahmen im Einsatz.
Unser motiviertes Team besteht aus 2 Verwaltungsmitarbeitern, 5 FLL zertifizieren Baumkontrolleuren und 11 Baumpflegern mit langjähriger Erfahrung im Bereich Baumpflege, Baumfällung und Baumersatzpflanzung. Auch Einsätze mit Seilklettertechnik sind möglich.
Der Baumschnitt ist ganzjährig möglich, wenn der Artenschutz hierbei beachtet wird. Somit kann aus Verkehrssicherungsgründen ganzjährig eine Totholzentfernung oder ein fachgerechter Schnitt (z. B. Kronenpflege oder Erziehungs-, Aufbauschnitt) sowie eine Gefahrenfällung nach Rücksprache mit dem Fachdienst Umweltschutz durchgeführt werden. Auch müssen hier die Baumschutzsatzung und weiterführende Festlegungen beachtet werden.
Informationen: Merkblatt Rückschnitt
Welche sind grundsätzlich keine ausreichenden Gründe für eine Baumbeseitigung?
Das sind: Schattenwurf, Laub- oder Fruchtfall, Verstopfung der Regenrinne, Verbreitung von Samen, Pollenflug, schwacher Astabwurf, geringfügige Schäden an baulichen Anlagen und ähnliche, in der Natur eines jeden Baumes liegende Begebenheiten.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt grundsätzlich der/dem Grundstückseigentümer/in. Der/die Eigentümer/in hat sich zu versichern, dass keine augenscheinlichen Gefahren von dem Baum ausgehen. Daher kontrollieren wir den in unserem Verantwortungsbereich liegenden Baumbestand in regelmäßigen Abständen.
Für die Verkehrssicherheit privater Bäume haben die Eigentümer zu sorgen.
Informationen: Lichtraumprofil
Beschädigungen durch Bautätigkeiten
Bei Bautätigkeiten kommt es oft zu Beschädigungen von Bäumen im Wurzelbereich. Folge ist ein Befall mit holzzersetzenden Pilzen. Diese Bäume werden zu einer Gefahr und benötigen eine aufwendige Pflege bzw. können oftmals nur noch gefällt werden.
Die DIN-Normen DIN 18920 und Regelwerken RAS LP-4 sollen zukünftige Schäden verhindern.
Schäden entstehen bereits durch:
- Astabrisse durch baustellenfahrzeuge
- Anfahrschäden am Stamm
- Abgrabungen mit Wurzelabrissen
- Bodenauftrag oder -abtrag
- Bodenverdichtungen
- Bodenverunreinigung durch baustellenflüssigkeiten
- Absenkungen des Grundwassers
Häufig wird übersehen, dass der Wurzelbereich die Größe der Baumkrone überragt.
Oftmals werden Schäden erst nach Jahren sichtbar, z. B. wird die Krone lichter, die Vitalität des Baumes sinkt, es bildet sich vermehrt Totholz oder die Stand- und Bruchsicherheit ist nicht mehr ausreichend gegeben.
Es kann nur empfohlen werden, die im Vorfeld festgelegten Baumschutzmaßnahmen einzuhalten und bei notwendigen Abweichungen den Kontakt zum Fachdienst Umweltschutz der Stadt bzw. dem Bereich Baumpflege des KSJ aufzunehmen, um geeignete Maßnahmen festzulegen.
Bei Nichteinhaltung dieser Regelwerke drohen hohe Schadensersatzforderungen, die entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Jena bei bis zu 50.000 Euro liegen können.
Weiterführende Informationen: Infoblatt Baumschutz
Baumpflege
(Postanschrift: Löbstedter Str. 68)
07749 Jena
Deutschland
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