#1851-2019

Beschreibung des Mangels

Was soll m,an da ernst nehmen, das Schild, doer die, die Anbringen udn Kombination von solchen Schildern beschließen?
Dazu muss man nicht weiter sagen. Das Bild spricht für sich.
Bitte umgehend entfernen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.877625749196, 11.593328118324

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Der Mangel ist bekannt, eine Änderung wurde veranlasst  und muss nur noch durchgeführt werden. Das Arbeitsaufkommen bei Umbeschilderungen ( Umzüge, Baustellen, Veranstaltungen, Arbeitsstellen) ist jedoch derzeit so hoch, dass leider viele Aufträge nicht sofort erledigt werden können.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1927-2019, die neue ID ist: #1851-2019.

Kommentare

Wieso wurde der Fall geschlossen? Welche Lösung wurde beschlossen und umgesetzt?

Vor Ort hat sich jedenfalls nichts geändert.
Demnach bleibt es wohl dabei, dass man den 1,2m breiten Gehweg mit dem Fahrrad schiebend benutzen muss und nicht auf der Straße fahren darf.

Vermutlich sorgt diese Beschilderung bei dem einen oder anderen für Beheiterung. Und es ist auch gut, dass sich Bürger finden, die darauf hinweisen, sodass eine Änderung herbei geführt werden kann. Aber es würde doch wohl reichen, wann man den Mangel einfach meldet. Und wenn das Mängelmelderteam mitteilt, dass dies bearbeitet wird, nur eben nicht gleich, wäre dies Antwort für mich genug. Ein wenig Vertrauen auf die Ausführung sollte schon da sein. Im Übrigen "muss" man den Hinweis zum Absteigen nicht nicht wahrnehmen. Dies ist nur eine "Bitte" und keine Pflicht. Es kann somit jeder selber entscheiden, ob er weiter fährt oder absteigt. Wenn sich gerade keine Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer auf dem Weg befinden, kann man durchaus fahren. Ein Ausweichen auf die Straße würde ich jedenfalls nicht vornehmen, da man dabei viel zu sehr auf den Autoverkehr achten müsste, zumindest der, der von hinten kommt. Aber mal ehrlich: Wie soll man den Weg sonst beschildern? Ihn ganz als Radweg zu entfernen würde ein "Muss" für die Straße bedeuten. Das finde ich - als aktiver Radler - nicht gut. Somit bleibt es dabei, das Schild ist eine "Bitte" und jeder entscheidet, was er tut. Das einzige, was ich als gut empfinden würde, dass man die Radler nicht verpflichtet, diesen Weg zu nutzen und die Radler eben auch auf der Straße fahren dürfen. Je nachdem wie jeder das für sich als gut erachtet. Aber das lässt ja nun leider dieses Schild eigentlich nicht zu. Ich denke - dies ist der einzige Mangel dieser Beschilderung. Es sollte ein Fußweg frei für Radfahrer werden.

1. Der Mangel ist bei den Verantwortlichen der Stadt seit über einem Jahr bekannt. Verändert hat sich seitdem nichts. Mit Blick auf diese Zeitspanne sollte jeder betroffene Radfahrer genügend Geduld und "Vertrauen" bewiesen haben. Kommentare, die auf diesen Umstand hinweisen, wurden im Mängelmelder bislang zensiert, also nicht veröffentlich oder direkt als "entfernt" gekennzeichnet.
2. Mit Blick auf die Breite ist die Ausweisung des Weges als Radweg generell unzulässig.
vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 2; Randnummer 20:
" Zeichen 240 – gemeinsamer Fuß- und Radweg innerorts mindestens 2,50 m"
Gleiches gilt m.W. auch für die Ausweisung als Gehweg plus Radfahrer frei (maximal Schrittgeschwingkeit!).
3. Zur Straßenbenutzung ist man stadteinwärts bereits ab der Einmündung Göschwitzer Straße verpflichtet, wie man an den (neuen) Piktogrammen der Fußgängerampeln und seit jeher am Fehlen eines Zeichens 240 im Bereich der Kreuzung erkennen kann.

<p>Die gesamte Radverkehrssituation in der Kahlaischen Straße und Rudolstädter Straße wurde überprüft und neu angeordnet. Die Verkehrsorganisation des radverkehrs wurde der aktuellen Rechtlage angepasst.Die Umbeschilderung läuft derzeit und wird vermutlich zum Ende dieser Woche abgeschlossen sein. Also bitte noch um etwas Geduld.</p>

Klartext

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