Vorläufigen Reisepass beantragen
Muss die Ausstellung eines Reisedokumentes sofort erfolgen, können Sie einen sogenannten vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser wird nur in den Fällen ausgestellt, in denen weniger als 72 Stunden bis zum Reiseantritt verbleiben (Nachweis erforderlich). Der Vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt und ist maschinenlesbar, enthält jedoch keinen Chip als Speichermedium.
Beachten Sie daher bitte immer die Einreisebestimmungen der betreffenden Staaten. Nicht jeder Grenzübertritt ist mit einem vorläufigen Reisepass möglich!
Details
Dauer der Gültigkeit
Ein Vorläufiger Reisepass wird mit einer Gültigkeit von maximal 1 Jahr ausgestellt und kann nicht verlängert werden.
Ausstellung vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Reisepässe für minderjährige Kinder können nur mit Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) der sorgeberechtigten Elternteile beantragt werden. Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheiningung des Jugendamtes).
Hat das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist bei der Beantragung die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.
Verlust, Diebstahl
Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Reisepasses ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.
Ablauf/Fristen
Antragstellung
Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Bei der Beantragung für Personen unter 18 Jahren, ist die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.
Dauer der Herstellung
Der Vorläufige Reisepass wird Ihnen sofort ausgestellt.
Ausgabe / Abholung
Sofern Sie im Besitz eines alten, noch nicht entwerteten, Reisepasses sind, muss dieser bei der Abholung/Mitnahme des neuen Reisepasses zur Entwertung vorgelegt werden. Die Ausgabe des Reisepasses erfolgt grundsätzlich an die antragstellende Person. Lediglich bei Personen unter 18 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Reisepasses an den gesetzlichen Vertreter, rechtlichen Betreuer oder Bevollmächtigten.
Im Falle der nicht sofortigen Aushändigung bei Beantragung, erfolgt die Ausgabe der produzierten Personaldokumente an der Zentralen Anmeldung im EG des Löbdergraben 12.
Unterlagen
- Identitätsnachweis: Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass - sofern vorhanden und noch nicht von einer Behörde entwertet
- Namensführung: Wenn Sie ein Personaldokument beantragen, überprüfen wir, ob Ihr Name (Vorname, Nachname und andere Namensbestandteile sowie die Reihenfolge der Vornamen) korrekt erfasst ist. Dafür bringen Sie bitte je nach Ihrem Familienstand oder bei Namensänderungen folgendes Originaldokument mit:
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet oder verwitwet: Eheurkunde
- In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geschieden: Eheurkunde (falls eine Namensänderung nach Scheidung erfolgte, bringen Sie bitte zusätzlich dieses amtliche Dokument mit)
- Lebenspartnerschaft aufgehoben: Lebenspartnerschaftsurkunde und Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Eingebürgert: Einbürgerungsurkunde und Erklärung zur Namensführung (sofern keine Erklärung zur Namensführung erfolgte, sind zusätzlich zur Einbürgerungsurkunde die entsprechenden Unterlagen je nach Familienstand vorzulegen, siehe zuvor genannte Punkte)
- Falls Ihr Name aus anderen Gründen geändert wurde, bringen Sie bitte das entsprechende Dokument oder Gerichtsurteil mit (z.B. Urkunde über eine Namensänderung oder Beschluss nach dem Transsexuellengesetz).
- Hinweis: Wenn Sie Ihre letzte Urkunde vom Standesamt Jena verloren haben, können Sie eine neue Urkunde einfach online beantragen. Urkunden und Urteile in nicht deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein neues (nicht älter als 3 Monate!), biometrisches Lichtbild mit. Das Bild muss 3,5x4,5 cm groß sein.
- Zustimmungserklärung und Sorgerechtsnachweis bei Beantragung für Personen unter 18 Jahren
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Öffnungszeiten
Tag |
Zeiten |
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Samstage im Monat | Tage | Zeiten |
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September | 14.09. und 28.09.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Oktober | 12.10. und 26.10.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
November | 09.11. und 16.11.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Dezember 2024 | 07.12. und 21.12.2024 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Januar 2025 | 04.01. und 18.01.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Februar | 01.02., 15.02. und 22.02.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
März | 01.03. und 15.03.2025 | 09:00 - 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der bürgerservice geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Passgesetz
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team bürgerservice |
E-Mail: buergerservice@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3800 Fax: 03641 49-3827 |