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Das Magazin STERN berichtet: „So bitten Gemeinden beim Straßenbau Anwohner zur Kasse“ – Straßenbaubeiträge
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Das Magazin STERN berichtet: „So bitten Gemeinden beim Straßenbau Anwohner zur Kasse“

Eine öffentliche Straße, die sich in zwei kleinere Straßen gabelt. In der Mitte steht ein rotes Haus.

Unter dem Titel „So bitten Gemeinden beim Straßenbau Anwohner zur Kasse“ hat das Hamburger Nachrichtenmagazin STERN über das Thema der Straßen(aus)baubeiträge in Deutschland berichtet. In dem Artikel heißt es u.a.:

In Eckhorst sind einige Anwohner stocksauer. In dem kleinen Dorf bei Lübeck sollen Straßen saniert werden – und die Anwohner, deren Grundstücke an die Fahrbahn angrenzen, sollen dafür zahlen. „Die Planungen für unser Alter werden über den Haufen geworfen“, berichtet eine Anwohnerin (…) Die Straße ist in einem jämmerlichen Zustand: Schlaglöcher und Risse säumen die Fahrbahn. Die Sanierung soll 575.000 Euro kosten – und diese Summe soll bis zu 90 Prozent auf die wenigen Anwohner der Straße aufgeteilt werden, berichtet der „NDR“. (…) Wann und ob Anwohner für neue Straßen zahlen müssen, ist in Deutschland sehr unterschiedlich. Geregelt wird das im Kommunalabgabengesetz der einzelnen Länder. Bei Anliegerstraßen zahlen die Eigentümer 60 bis 90 Prozent der Baukosten, bei Haupterschließungsstraßen sind es zwischen 50 und 60 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen sind es zwischen 25 und 60 Prozent.

Lesen Sie hier den kompletten Artikel bei Stern online!

Kleiner Kommentar zur Ergänzung: In Jena liegen die prozentualen Beteiligungen entsprechend unserer Straßenbaubeitragssatzung weit unter den im Artikel genannten, sprich: Bei Anliegerstraßen werden die Grundstückseigentümer mit 60 % der umlagefähigen Kosten veranlagt (= nicht der Baukosten), bei Haupterschließungsstraßen sind es zwischen 45 und 55 %, bei Hauptverkehrsstraßen zwischen 20 und 50 %. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit der Wiedergabe dieses Artikels zeigen konnten, dass die Anliegerbeteiligungen in unserer Stadt durchaus verträglicher sein können als in anderen Städten und Bundesländern.

/RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

  1. Darf ich fragen, was das Ganze mit dem Blog für die Lichtstadt zu tun hat? Nichts? Haben die MitarbeiterInnen des Blogs so viel Zeit, Unnötige Pressemeldungen eins zu eins hier wieder zu geben? Ist das überhaupt erlaubt? Wenn ich mir ankucke, was im „Cospedaer Grund“ so abläuft, weiss ich: Die anderen sind immer schuld und KSJ macht Alles richtig. Selbst so komplexe Aufgaben wie „Absichtserklärungen“ werden im Nu erfüllt, damit alle Anlieger perfekte Straßen vor der Tür haben.

    • Abteilung Beiträge

      Sie dürfen. Durch die Benennung von Zeitungsberichten, Magazinartikeln und TV-Sendungen zu unserem Kernthema der Beitragserhebung für öffentliche Stra0en zeigen wir seit 2015 immer wieder sporadisch, dass wir uns nicht davor scheuen, auch kritische Berichte ebenso hier wiederzugeben wie z.B. Schreiben von Anliegern und Bürgerintiativen. Zu Ihrer Kritik an unserem Umgang mit der Straße Cospedaer Grund darf ich jedoch bemerken, dass Sie in dieser Angelegenheit möglicherweise nicht umfassend informiert oder auf dem neuesten Stand sind. Sollten Sie sich hier besser informieren wollen, so schlage ich Ihnen ein persönliches Treffen mit einem unserer Sachbearbeiter vor oder vielleicht gleich die Teilnahme am Vororttermin, Freitag, dem 05.05.2017 um 9.00 Uhr an der Papiermühle. Sollten Sie weitere Fragen oder Aufklärungswünsche zu diesem Thema haben, so können Sie sich auch direkt an die Abteilung Strategie und Planung des KSJ wenden, Tel.: 4989-120.

      Mit freundlichen Grüßen und Wünschen für ein gesegnetes Osterfest im Jubiläumsjahr der Reformation

      gez.

      Rainer Sauer

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